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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-06-10

1 Byte hinzugefügt, 12:53, 28. Mai 2010
Vorläufige Tagesordnung
a) Abs 3 erhält folgende Fassung:
 
(3)Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichtung auf der Webseite piratenbrandenburg.de und durch E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Abs 1 BGB iVm mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung auf der Webseite piratenbrandenburg.de. Alternativ kann die Einladung auch schriftlich mit einfachem Brief übermittelt werden. Neumitglieder sollen bei Aufnahme erklären, ob sie mit einer Einladung durch E-Mail einverstanden sind. Sofern eine Einladung durch E-Mail noch nicht erfolgt ist, können Mitglieder jederzeit verlangen, durch einfachen Brief geladen zu werden.
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