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Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung

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Die Seite wurde neu angelegt: „= Zu Beginn des Parteitages gültige Geschäftsordnung = Zu Beginn des Parteitages gilt die Geschäftordnung des [[Parteitag/2009.2/Geschäftsordnung|Landespartei…“
= Zu Beginn des Parteitages gültige Geschäftsordnung =
Zu Beginn des Parteitages gilt die Geschäftordnung des [[Parteitag/2009.2/Geschäftsordnung|Landesparteitages 2009.2]], welche im Folgenden aufgeführt ist:

== Allgemeines ==
(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte;
insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.

(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
::• gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
::• Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
::• das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Protokollführers, der Versammlungsleitung und des am Ende der Versammlung
amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als
Wikiseite im Piratenwiki, auf der Mailingliste ankuendigungen@lists.piratenpartei.de und im Piratenforum binnen einer Woche nach
Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reichen für die Mailingliste und das Piratenforum ein Verweis auf das Wiki.

== Akkreditierung ==
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden, oder der Landesvorstand selbst.

(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GOBeschluß
durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten
im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf
Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}

(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung
und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach
Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.

== Verlassen der Versammlung ==
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er
seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.

== Betreten der Versammlung ==
(1) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und
das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.

== Versammlungsämter ==
=== Versammlungsleiter ===
(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl
fungiert der Landessvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.

(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw.
entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt
werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so
kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann
das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}

(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der
Versammlung nach einer Vertagungen an.

(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der
Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.

(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und
Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter
ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der
Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.

=== Wahlleiter ===
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen einen
Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu
besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.

(2) Die Durchführung umfasst
::• die Ankündigung einer Wahl,
::• Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
::• die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
::• das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
::• das Entgegennehmen der Stimmzettel,
::• das Auszählen der Stimmen,
::• Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen
und der daraus resultierenden Wahl,
::• Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
::• Erstellung eines Wahlprotokolls.

(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere
freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei
deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung des
Wahlhelfers XY}

(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei
Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

== Kandidatur ==
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.

(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf, und gibt den Kandidaten Zeit sich zu melden.

(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu
starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.

(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.

== Wahlordnung ==
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die
Satzung oder ein Gesetz, oder der Parteitag anderes bestimmt.

(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung};
abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.

(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder
Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung,
die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.

(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder
Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu
setzen hat.

(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung
der Wahl/Abstimmung}

(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die
Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens
90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.

== Abstimmungen ==
=== Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.

(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen
oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}

=== Abstimmungen über allgemeine Anträge ===
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter
bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:
::• JA
::• NEIN
::• ENTHALTUNG
Stimmzettel, bei denen der Wille des wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind nach Maßgabe des Wahlleiters ungültig.

(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.

=== Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.

== Wahlen ==
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.

(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}

(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine
davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}

=== Wahlen zu Versammlungsämtern ===
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.

(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so
ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.

=== Wahlen zu Parteitagsämtern ===
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.

(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].

=== Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht ===
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.

(2) Als Wahlverfahren wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele
Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen
erhält.

(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer
Wahlgang gemäß §4.3.2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.

(4) Müssen gemäß Satzung N gleichnamige Posten besetzt werden (z.B. Beisitzer), erfolgt dies in einem Wahlgang. Jedes
stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt sind
die N Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen. Bei Stimmgleichstand an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt,
danach entscheidet das Los.

(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "ja" als "nein"-
Stimmen abgegeben wurden.

(6) Wird der Kandidat bei §4.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat
gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr "ja" als "nein"- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten
im Verfahren gemäß §4.3.2 durchsetzt.

== Anträge ==
=== allgemeine Anträge an die Versammlung ===
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die
keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.

=== Anträge auf Änderung der Satzung ===
(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.

=== Anträge auf Änderung des Programms ===
(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.

=== Anträge zur Geschäftsordnung ===
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu
wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.

(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf
Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.

(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.

(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine
Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall
gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.

(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen
gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ...}.

==== Antrag auf Ende der Rednerliste ====
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}

(2) Der Antragsteller
::• darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
::• darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
::• darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.

(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.

==== Antrag auf Änderung der Tagesordnung ====
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
::• das Hinzufügen eines Punktes,
::• das Entfernen eines Punktes,
::• das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
::• das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}

==== Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ====
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der
Geschäftsordnung}

==== Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ====
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} §5.4 [Anträge zur
Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.

(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor
eine Abstimmung durchgeführt wird.

(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1
[Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].

==== Antrag auf Vertagung der Sitzung ====
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der
Sitzung}

==== Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ====
(1) Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}

==== Antrag auf Begrenzung der Redezeit ====
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie
lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf
Begrenzung der Redezeit}

== Gültigkeitsdauer ==
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Ladesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt
wird.

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