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90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.
=== Abstimmungen ======= Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ====
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
==== Abstimmungen über allgemeine Anträge ====
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter
bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
==== Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ====
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.
=== Wahlen ===
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
==== Wahlen zu Versammlungsämtern ====
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.
ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.
==== Wahlen zu Parteitagsämtern ====
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].
==== Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht ====
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.