1.207
Bearbeitungen
Änderungen
→TOP 4 Anpassen der überarbeiteten GO
(3) Die Mehrheit wird nach der Anzahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen ermittelt; Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Überwiegt die Zahl der Ja-Stimmen ist der Antrag angenommen; andernfalls ist er abgelehnt. Bei gleicher Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen ist er ebenfalls abgelehnt.
(4) Sieht die Landessatzung zu dem Abstimmungsgegenstand eine andere als die einfache Mehrheit vor, so ist diese zu Grunde zulegen und Abs 3 Satz 2 findet keine Anwendung. (Anmerkung: Dies ist nur bei Satzungs- oder Programmänderungen sowie bei Auflösung oder Verschmelzung der Fall, §§ 26, 27 LS) ==Top 4a GO-Anträge der GO== § 21 GO-Anträge (1) GO-Anträge sind angenommen, wenn eine Gegenrede unterbleibt oder kein Alternativantrag gestellt wurde. Andernfalls wird über sie abgestimmt. Sind die Mehrheitsverhältnisse offensichtlich, kann auf eine Auszählung verzichtet werden, es sei denn, es wird ein GO-Antrag auf Auszählung gestellt. (2) Einzelne GO-Anträge sind 1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung Eine Änderung der Tagesordnung kann sein • das Ändern der Reihenfolge von Punkten • das Entfernen eines Punktes, • das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung, • das Hinzufügen eines Punktes, nur wenn er an anderer Stelle herausgetrennt wurde oder ein Punkt für einen zulässigen Sonstigen Antrag eingefügt werden soll. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} 2. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag im Rahmen der Landessatzung geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung} 3. Alternativantrag Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. 4. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes (1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}. Über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. (2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor das Meinungsbild in Form einer Abstimmung durchgeführt wird. Die Piraten tun ihre Meinung durch Hochzeigen ihrer Stimmkarte kund. Einer Auszählung bedarf es nicht. 5. Antrag auf Vertagung der Sitzung Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung} 6. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung Der Antrag muß die gewünschte Dauer in Minuten enthalten. {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung} 7. Antrag auf Begrenzung der Redezeit Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer in Sekunden zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit} 8. Antrag auf Ende der Rednerliste (1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste} (2) Der Antragsteller • darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben, • darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und • darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird. (3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. 9. Geheime Abstimmung oder Wahl Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung oder Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl }; abweichend hiervon wird über GO-Anträge immer öffentlich abgestimmt. 10. Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter} § 22 Gültigkeitsdauer Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
===TOp 5 Überarbeitung des Entwurfes zur GO===