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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

123 Bytes entfernt, 20:53, 25. Jul. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
=Änderungsvorschläge von Sebastian Pochert=''(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten am Wahltag endet.'' soll ersetzt werden durch ''(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten spätestens 28 Tage nach dem Parteitag endet.'' '''Begründung'''Meiner Meinung nach sollte dem Kandidaten im Falle einer Wahl noch einen Monat lang die Möglichkeit gegeben sein, sein bisheriges Amt weiterhin auszuführen, um die laufenen Geschäfte an seine Kollegen im entsprechenden Amt abzugeben. Eine Übergangszeit muss gegeben sein.==Versammlung=====§ 1 Akkreditierung10 Wahlen zu Parteiämtern=== ''(21) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn Gewählt ist, wer die Mehrheit der Versammlung eine Anwesenheitslisteabgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt.'' soll ersetzt werden durch ''(1) Gewählt ist, kontrollieren wer'': ''a) in einfachen Mehrheitswahlen die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten auseinfache Mehrheit'': ''b) in Stichwahlen die relative Mehrheit''''der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkartebleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt.''
soll nach dem letzten Wort „''Stimmkarte''“ ergänzt werden um die Worte „''sowie die für geheime Wahlen benötigten Stimmzettel''“.
===§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen===''(23) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in Durch Einzelwahl sollen der PiratenparteiVorstandsvorsitzende, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung, so stimmen die Mitglieder der Versammlung darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Lehnt sie ab, so wird der Kandidat von der Kandidatenliste gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Diese Regelung ist unbeachtlich, wenn der Kandidat nach der Wahl zurücktritt oder die Mehrfachausübung von dessen Stellvertreter und der Versammlung gebilligt wirdSchatzmeister gewählt werden.''
soll ersetzt werden durch
''(23) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in Durch Einzelwahl sollen der PiratenparteiVorstandsvorsitzende, einschließlich aller Gliederungendessen Stellvertreter und der Schatzmeister gewählt werden. Wird beschlossen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretungeinen Generalsekretär sowie einen politischen Geschäftsführer zu wählen, so stimmen die Mitglieder sollen diese ebenso durch Einzelwahl gewählt werden.'' Weiterhin soll nach Absatz (3) folgender Abschnitt eingefügt werden: ''(3a) Wird von der Versammlung darüber abbeschlossen, ob eine gleichzeitige Ausübung mehrere Stellvertreter zu wählen, können diese durch diesen Kandidaten zulässig sein sollEinzelwahl oder Gesamtwahl gewählt werden. Bekommt der Kandidat für ein Amt durch die '' ===§ 11 Offene und geheime Wahl die erforderliche Mehrheit === ''(2) Der Vorstand, das Schiedsgericht und haben die Mitglieder der Versammlung eine Ämterkumulation mehrheitlich abgelehnt, kann der Kandidat die Wahl nicht annehmen und gilt als nicht Ersatzschiedsrichter werden geheim gewählt, sofern er nicht vorher von seinem bereits besetzten Amt zurückgetreten ist.'' soll um folgenden Satz ergänzt werden:
'''Begründung'''Nach Die Wahl des Schiedsgerichts kann zusammen mit der bisher vorgeschlagenen Fassung kann ein Kandidat nicht für ein Vorstandsamt kandidieren, wenn sich die Versammlung gegen eine Ämterkumulation ausspricht. Er müsste vor Bekanntgabe Wahl der Kandidatur von seinem bisherigen Amt zurücktreten. Würde er nicht ins Vorstandsamt gewählt werden, hätte er somit aber gar kein Amt mehr inneErsatzschiedsrichter in einer Gesamtwahl passieren.''
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