9.135
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
''(3a) Wird von der Versammlung beschlossen, mehrere Stellvertreter zu wählen, können diese durch Einzelwahl oder Gesamtwahl gewählt werden.''}}*Anmerkung: Eigentlich gibt es keine "stellvertretende" Vorsitzende. Es gibt 1.,2.,3. n. Vorsitzende. Eine Bezeichnung der Ämter ist offen, da sie in der Satzung nicht geregelt ist. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
:*Da die Satzung dies nicht regelt hat der letzte Landesparteitag entsprechend den Mindestanforderungen der Satzung präzisiert. Insofern werden Vorsitz, Stellvertreter, Schatzmeister und 4 Beisitzer notwendig. --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 12:59, 26. Jul. 2010 (CEST)
::* Nach Satzung reichen 3 Piraten für den Vorstand. Wo steht, dass 4 Beisitzer notwendig sind? Ich kann keinen protokollierten Beschluss über eine Satzungsänderung finden. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:33, 26. Jul. 2010 (CEST)
:*Das ist mir schon klar. Ich möchte aber vor einer Wahl wissen, welchen Namen das Ressort des zu wählenden Kandidaten tragen wird. Ich möchte nicht, dass zuw Wahl der Vorsitzenden aufgerufen wird, der zweite und dritte dann aber künftig Stellvertreter heißen. Die sollten auch namentlich als Stellvertreter kandidieren. Verstehe ich dein Problem falsch? In der diskutierten Fassung der GO sind doch auch Stellvertreter erwähnt. Warum ist das so, wenn die Bezeichnung der Ämter so offen ist? [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)