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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

318 Bytes hinzugefügt, 17:26, 26. Jul. 2010
Wahlen
::* Nach Satzung reichen 3 Piraten für den Vorstand. Wo steht, dass 4 Beisitzer notwendig sind? Ich kann keinen protokollierten Beschluss über eine Satzungsänderung finden. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:33, 26. Jul. 2010 (CEST)
:::* dem schließe ich mich an - der Parteitag selbst legt fest, wieviele Mitglieder im Vorstand für nötig befunden werden. Ausgang ist für jeden PT 3 - ansonsten muss die Satzung geändert werden und erst dann sind 7 bindend. Ergo war 2008 4 Mitglieder, 2009 7 Mitglieder, und 2010 könnte auch 3 Mitglieder sein .. Minimum sind 3 und es KANN auf dem PT mehr beschlossen werden für das kommende Jahr --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 17:18, 26. Jul. 2010 (CEST)
::*Solche Eisegesen lassen mich mittlerweile befürchten, dass es nötig ist, das Schiedsgericht als exegetisches Organ festzuschreiben. Und wieder habe ich einen Satzungsänderungsantrag, den ich auf dem nächsten Parteitag stellen werde. [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 18:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
:*Das ist mir schon klar. Ich möchte aber vor einer Wahl wissen, welchen Namen das Ressort des zu wählenden Kandidaten tragen wird. Ich möchte nicht, dass zuw Wahl der Vorsitzenden aufgerufen wird, der zweite und dritte dann aber künftig Stellvertreter heißen. Die sollten auch namentlich als Stellvertreter kandidieren. Verstehe ich dein Problem falsch? In der diskutierten Fassung der GO sind doch auch Stellvertreter erwähnt. Warum ist das so, wenn die Bezeichnung der Ämter so offen ist? [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
''Die Wahl des Schiedsgerichts kann zusammen mit der Wahl der Ersatzschiedsrichter in einer Gesamtwahl passieren.''}}*Laut SGO §2(2) sind die Ersatzschiedsrichter "in einer weiteren Wahl" zu bestimmen. Eine gemeinsame Wahl ist daher ausgeschlossen. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
:*Eine anderslautende Regel steht dort auch nicht. Einfach weil der Satz diese Redundanz nicht anspricht. Sie ist in der Bundessatzung verankert. --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 12:59, 26. Jul. 2010 (CEST)
:*Okay, hast Recht. Man kann meinen Vorschlag also ignorieren, auch wenn ich ihn als sehr praktikabel empfände.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
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