Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

784 Bytes hinzugefügt, 12:00, 3. Aug. 2010
Vorschlag Nr. 2 und 3
'''Begründung'''<br>
Nach der bisher vorgeschlagenen Fassung kann ein Kandidat nicht für ein Vorstandsamt kandidieren, wenn sich die Versammlung gegen eine Ämterkumulation ausspricht. Er müsste vor Bekanntgabe der Kandidatur von seinem bisherigen Amt zurücktreten. Würde er nicht ins Vorstandsamt gewählt werden, hätte er somit aber gar kein Amt mehr inne.}}
 
--------
''(2) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in der Piratenpartei, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung, so stimmen die Mitglieder der Versammlung darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Lehnt sie ab, so wird der Kandidat von der Kandidatenliste gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Der Abstimmung bedarf es nicht, wenn der Kandidat vor der Wahl verbindlich erklärt, dass er spätestens 42 Tage im Falle seiner Wahl vom bisherigen Amt zurücktritt. Ferner ist diese Regelung unbeachtlich, wenn eine solche Erklärung nach der Wahl erfolgt oder die Mehrfachausübung von der Versammlung nachträglich gebilligt wird.''
------------
 
 
{{OrangeBox2|1=§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen|2=
''(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten am Wahltag endet.''
Meiner Meinung nach sollte dem Kandidaten im Falle einer Wahl noch einen Monat lang die Möglichkeit gegeben sein, sein bisheriges Amt weiterhin auszuführen, um die laufenen Geschäfte an seine Kollegen im entsprechenden Amt abzugeben. Eine Übergangszeit muss gegeben sein.}}*Anmerkung: Insbesondere wegen der allgemeinen Personalknappheit sollte einem Kandidaten zugestanden werden, seinen (verbindlichen) Rücktritt vom Amt in einer anderen Gliederung innerhalb einer angemessenen Frist von acht Wochen zu erklären. Das erlaubt der betroffenen Gliederung, ohne Eile eine Mitgliederversammlung einzuberufen und eine Nachwahl durchzuführen. Verbindlich wird dieser Rücktritt durch entsprechende Erklärung, die zu Protokoll genommen wird. Ein Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
:*Ich gehe mit deinem Vorschlag konform.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
 
===Vorschlag Nr. 4 und 5===
1.207
Bearbeitungen

Navigationsmenü