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Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, dafür Sorge zu tragen, dass der Landesvorstand und/oder ein entsprechender Beauftragter Zugang zum Twitter-Account "PiratenparteiBB" (http://twitter.com/PiratenparteiBB) erhält.
Dazu ist es erforderlich, dass der Landesvorstand die bisherigen Zugriffsberechtigten des Accounts ermittelt und sich mit diesen in Verbindung setzt. Im Anschluss daran, soll der Landesvorstand eine Einigung zur Übernahme der entsprechenden Zugangsdaten auf dem gütlichen Weg anstreben. Erst wenn dieser versuch Versuch fehlschlägt sollen weitere Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls angewendet werden.
Ist es gelungen, Zugriff auf den Account zu erhalten, möge der Landesvorstand einen Beauftragten für die weitere Pflege des Accounts ernennen. Dieser kann natürlich durchaus auch der bisherige Inhaber sein - dies sollte allerdings ebenfalls durch eine Beauftragung beschlossen werden.
Alle diese Aufgaben können natürlich auch an die AG Technik des Landesverbandes delegiert werden. Der Landesvorstand möge dem Beschluss beifügen, welches Mitglied des Landesvorstandes sich dieser Aufgabe annimmt.
==== Begründung ====
Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, dafür Sorge zu tragen, dass der Landesvorstand und/oder ein entsprechender Beauftragter Zugang zum Facebook-Account "Piraten Brandenburg" (http://www.facebook.com/profile.php?id=1467940821&ref=ts) und zur Facebook-Seite "Piratenpartei Brandenburg" (http://www.facebook.com/profile.php?id=1467940821&ref=ts#!/pages/Piratenpartei-Brandenburg/68297886304?ref=ts) erhält.
Dazu ist es erforderlich, dass der Landesvorstand die bisherigen Zugriffsberechtigten des Accounts und der Seite ermittelt und sich mit diesen in Verbindung setzt. Im Anschluss daran, soll der Landesvorstand eine Einigung zur Übernahme der entsprechenden Zugangsdaten auf dem gütlichen Weg anstreben. Erst wenn dieser versuch Versuch fehlschlägt sollen weitere Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls angewendet werden.
Ist es gelungen, Zugriff auf den Account und die Seite zu erhalten, möge der Landesvorstand einen Beauftragten für die weitere Pflege des Accounts und der Seite ernennen. Dieser kann natürlich durchaus auch der bisherige Inhaber sein - dies sollte allerdings ebenfalls durch eine Beauftragung beschlossen werden.
Alle diese Aufgaben können natürlich auch an die AG Technik des Landesverbandes delegiert werden. Der Landesvorstand möge dem Beschluss beifügen, welches Mitglied des Landesvorstandes sich dieser Aufgabe annimmt.
==== Begründung ====