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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.18

2.941 Bytes hinzugefügt, 14:56, 17. Aug. 2010
Anmerkung
* Das ist keine Behauptung, sondern dieser Landesverband hat keine 'Datenschutzerklärung vorliegen und was er nicht hat, ist faktisch bei einem Verstoß nicht da. Wer schreibt der bleibt. Wenn er dies gegenüber dem Bund schon abgegen hat, dann brauchen wir dies schriftlich vom Bund.
:* hast du eine? wenn ja seit wann? ([[Benutzer:FireFox|FireFox]] 14:54, 17. Aug. 2010 (CEST))
 
*Anmerkung:
:Die Auftragsdatenverarbeitung unterliegt den gleichen Bedingungen, wie die Datenverarbeitung durch den Auftraggeber, §11 BDSG.
: Der Landesverband ist berechtigt, Mitgliederdaten für seine eigenen Zwecke zu erheben und zu verarbeiten, § 4(2) BDSG. Dass Vereinigungen eine Mitgliederverwaltung betreiben, darf als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden. Im übrigen gelten die Regeln hinsichtlich Datensparsamkeit und notwendiger Löschungen.
: So ist die Datenübermittlung an die Bundesmitgliederverwaltung ebenso zulässsig, wie an Auftragsverarbeiter wie Buchhaltungen und Prüfungsgesellschaften. Es sind die notwendigen Verfahren zu beschreiben und festzulegen. Die Verfahren sind der Aufsichtsbehörede zu melden, sofern kein eigener Datenschutzbeauftragter bestellt ist, § 4d (2) BDSG.
: Die verantwortliche Stelle ist berechtigt, in die Mitgliederdaten Einsicht zu nehmen und diese zu verwalten. Sie kann den Zugriff in einer Geschäftordnung festlegen und Beauftragte ("Personal") mit der Aufgabe betrauen (Hinweis: zulässige Reoganisation des CiviCRM durch den Basispiraten Pavel M. ohne jede Kontrolle seitens des Bundesvorstandes).
 
: Eine eidesstattliche Versicherung (genauer: Versicherung an Eides statt) ist ein Rechtskonstrukt, dass idR für Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit angewendet wird, um einer bestimmten Aussage besondere Wahrheitskraft zu verleihen. Eine Bekräftigung der bereits abgegebenen Datenschutzverpflichtung erfolgt dadurch nicht, da die DSV in die Zukunft wirkt, die e.V. aber angebliche Tatsachen oder Umstände in der Vergangenheit beschreibt. Daher ist das Abverlangen einer solchen Versicherung schlichtweg rechtswidrig.
: Bei Übergabe der Geschäftsstelle musste festgestellt werden, dass sämtliche Papierdokumente frei zugänglich sind. Daher wurde eine Stahlschrank bestellt, der zumindest ein gewisse Sicherheit bietet. Darüberhinaus hat die Geschäftsstelle einen Safe bekommen, wo besonders sensible Dokumente und Datenträger gelagert werden können. Es darf vermutet werden, dass bisher Datenschutz und Datensicherheit unzuässig gewahrt worden ist. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 14:56, 17. Aug. 2010 (CEST)
 
*Weitere Anmerkung: Wie allgemein bekannt sein dürfte, habe ich bereits am 18.10.2009 eine Bundesdatenschutzerklärung abgegeben.
:Der Eingang beim LV Brandenburg wurde vom damaligen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestätigt, diese liegt auch der Bundesgeschäftsstelle vor. Auch der Bundes-IT wurde eine solche Erklärung gesondert übermittelt. Dem neuen Landesschatzmeister wurde diese Erklärung am 08.08.2010 nochmals übermittelt, da vermutet worden ist, dass die Unterlagen in der Geschäftsstelle ungesichert und unvollständig sind.
:Ich bin Mitglied im Berufverband der Deutschen Datenschutzbeauftragten e.V. und gedenke, dies trotz meinem Engagement bei den PIRATEN zu bleiben. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 14:56, 17. Aug. 2010 (CEST)
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