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Vorstand/Antrag/2010.18

13 Bytes entfernt, 14:44, 17. Aug. 2010
Antrag 2010.18
Der Landesvorstand möge beschließen und bestätigen:
Die Mitgliederdaten des Landesverbandes werden allein durch den Landesschatzmeister oder einer anderen durch den Landesvorstand bestimmten Person verwaltet. Die Person, die die Mitgliederdaten verwaltet, hat über die Einhaltung des Datenschutzes eine Eidesstaatliche eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ein Verbleib sämtlicher Daten in der Landesgeschäftsstelle ist sicherzustellen.
====Begründung====
- eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds unzulässig und verstößt gegen das BDSG
- der Landesschatzmeister hat bei der Erstbegehung bereits Piraten in die Unterlagen Einblick nehmen lassen, die bis zum heutigen Zeitpunkt (17.08.1010 / 12:11) keine Datenschutzerklärung Datenschutzverpflichtung gegenüber dem Landesverband unterschrieben haben
Es gibt desweiteren einige Mitglieder, die erhebliche Bedenken haben, dass die momentane Vertrauensperson des Landesschatzmeisters die Datenschuttzrichtlinien Datenschutzrichtlinien nach BDSG einhält.
Als Mitglied des Landesvorstands und als bekennenender bekennender Datenschützer kann ich solche Hinweise nicht außer Acht lassen und stelle deswegen diesen Antrag zur Abstimmung.
====Antragsteller====
# pheise
# axel
# dot dot dot, du?...
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