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→Beschlüsse 2010
::: Dieser Beschluß ist gültig, er wurde im Umlaufverfahren beschlossen. Ein von einem Vorstand getroffener Beschluß kann nur durch einen übergeordnetes Organ wieder aufgehoben werden. Nicht durch eine Wiki- Admin!--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 00:11, 19. Aug. 2010 (CEST)
:::: Du schreibst gleich zwei Fehler. Erstens bin ich kein Wiki-Admin. Zweitens kann ein Vorstand nicht nur von einem übergeordneten Organ aufgehoben werden. Er kann auch vom nachfolgenden Vorstand neu beschlossen werden. Um mal mit Euren Vorstellungen zu denken: Ich kann machen was ich will, bin ja Vorstand. ;-) [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 00:20, 19. Aug. 2010 (CEST)
::::: die vorher '''versteckte''' Seite des hier genannten Umlaufbeschlusses wurde von Sebastian auf diese Seite gelenkt und die Begründung angegeben - das war nicht der Wiki-Admin. Tritt mal auf die Bremse bitte und prüfe vorher deine Unterstellungen und auch deine Aussagen auf Korrektheit, sonst gleitet das deinerseits immer weiter ab. Ich verweise hierzu auf die lustigen Anträge der letzten Tage. Ein neuer Vorstand kann Beschlüsse von alten Vorständen aufheben m( ([[Benutzer:FireFox|FireFox]] 00:28, 19. Aug. 2010 (CEST))
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]