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Die Seite wurde neu angelegt: =Aktionen= * '''Wann:''' 17.09.2009 * '''Wo:''' geplant? =Allgemeines= # Gemäß § 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes (BbgMeldG) darf die Meldebehörde a...
=Aktionen=
* '''Wann:''' 17.09.2009
* '''Wo:''' geplant?
=Allgemeines=
# Gemäß § 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes (BbgMeldG) darf die Meldebehörde an Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Brandenburg sowie im Zusammenhang mit Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und gegenwärtige Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
# Im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden dürfen gemäß § 33 Abs. 2 und 3 BbgMeldG ebenfalls Auskünfte nach Maßgabe des Absatzes 1 des Gesetzes erteilt werden.
# Nach § 33 Abs. 4 BbgMeldG kann die Meldebehörde Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Altersjubilare sind Einwohner, die den 60. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die das 50. oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
# Entsprechend der Regelung des § 33 Abs. 5 sind Auskünfte an Adressbuchverlage über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zulässig.
# Gemäß § 32a Abs. 2 können einfache Melderegisterauskünfte mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden.
==Widerspruchsrecht==
Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner persönlichen Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei den zuständigen Ämtern eingelegt werden. Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig.
=Formular=
Viele Städte bieten Formulare auf ihren Webseiten an, mit denen man widersprechen kann.
==Cottbus==
* [http://www.cottbus.de/buerger/rathaus/gb_II/buergerservice/ Startseite Fachbereich Bürgerservice]
* Formulare direkt downloaden
** [http://www.cottbus.de/.files/storage/aa/aa/fw/Form3329.doc DOC-Datei (editierbar)]
** [http://www.cottbus.de/.files/storage/aa/aa/fw/Form3329.pdf PDF-Datei]
'''Diese Formulare sind neutral und dürften für alle Meldestellen im Land passend sein.'''
''Anschrift Bürgerservice Cottbus:''
Stadt Cottbus
Fachbereich Bürgerservice
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
==Potsdam==
* http://www.optoutday.de/2009/potsdam/
=Links=
* [http://piratenbrandenburg.de/wordpress/2009/08/17-september-optoutday/ Kurzinfo auf piratenbrandenburg.de]
* http://www.optoutday.de/
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[[Kategorie:OptOutDay]]
[[Kategorie:Termine]]
[[Kategorie:Datenschutz]]
* '''Wann:''' 17.09.2009
* '''Wo:''' geplant?
=Allgemeines=
# Gemäß § 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes (BbgMeldG) darf die Meldebehörde an Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Brandenburg sowie im Zusammenhang mit Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und gegenwärtige Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
# Im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden dürfen gemäß § 33 Abs. 2 und 3 BbgMeldG ebenfalls Auskünfte nach Maßgabe des Absatzes 1 des Gesetzes erteilt werden.
# Nach § 33 Abs. 4 BbgMeldG kann die Meldebehörde Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Altersjubilare sind Einwohner, die den 60. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die das 50. oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
# Entsprechend der Regelung des § 33 Abs. 5 sind Auskünfte an Adressbuchverlage über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zulässig.
# Gemäß § 32a Abs. 2 können einfache Melderegisterauskünfte mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden.
==Widerspruchsrecht==
Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner persönlichen Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei den zuständigen Ämtern eingelegt werden. Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig.
=Formular=
Viele Städte bieten Formulare auf ihren Webseiten an, mit denen man widersprechen kann.
==Cottbus==
* [http://www.cottbus.de/buerger/rathaus/gb_II/buergerservice/ Startseite Fachbereich Bürgerservice]
* Formulare direkt downloaden
** [http://www.cottbus.de/.files/storage/aa/aa/fw/Form3329.doc DOC-Datei (editierbar)]
** [http://www.cottbus.de/.files/storage/aa/aa/fw/Form3329.pdf PDF-Datei]
'''Diese Formulare sind neutral und dürften für alle Meldestellen im Land passend sein.'''
''Anschrift Bürgerservice Cottbus:''
Stadt Cottbus
Fachbereich Bürgerservice
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
==Potsdam==
* http://www.optoutday.de/2009/potsdam/
=Links=
* [http://piratenbrandenburg.de/wordpress/2009/08/17-september-optoutday/ Kurzinfo auf piratenbrandenburg.de]
* http://www.optoutday.de/
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