2.548
Bearbeitungen
Änderungen
K
SÄA 2010.3 KPT BRB
{{BRB TopNavigation}}
{{BRB KPT TopNavigation}}
= Antrag 2010.3 =
Der Kreisparteitag möge folgende Änderungen des §7 (3), (4) und §9 (2) der aktuellen Kreissatzung beschließen:
==Neue Version==
*§7 (3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens '''zwei Wochen''' vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben.
*§7 (4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens '''drei Tage''' vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von '''einer Woche''' vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
*§9 (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens '''eine Woche''' vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist und 20%, mindestens jedoch sieben stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes der Piraten Brandenburg an der Havel auf dem Kreisparteitag oder einer Mitgliedervollversammlung anwesend sind.
==Alte Version==
*§7 (3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben.
*§7 (4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
*§9 (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist und 20%, mindestens jedoch sieben stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes der Piraten Brandenburg an der Havel auf dem Kreisparteitag oder einer Mitgliedervollversammlung anwesend sind.
==Begründung==
Die Einberufung eines Kreisparteitages ist mit 4 Wochen recht lang bemessen und zudem zeitlich unflexibel wenn es darum geht zeitnahe Beschlüsse, die den gesamten Kreisverband betreffen, zu tätigen. Die Fristen zur Einreichung von Satzungs- und Programmänderungsanträgen werden hiermit ebenso an die neue Einladungsfrist des Kreisparteitages angepasst. Dieser Änderungsantrag ermöglicht die Angleichung an die Einberufungsfristen des Landesverbandes für Landesparteitage.
<!-- Kategorienen -->
[[Kategorie:Brandenburg an der Havel]]
[[Kategorie:Kreisverband Brandenburg]]
[[Kategorie:Brandenburg Kreisparteitag]]
{{BRB KPT TopNavigation}}
= Antrag 2010.3 =
Der Kreisparteitag möge folgende Änderungen des §7 (3), (4) und §9 (2) der aktuellen Kreissatzung beschließen:
==Neue Version==
*§7 (3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens '''zwei Wochen''' vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben.
*§7 (4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens '''drei Tage''' vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von '''einer Woche''' vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
*§9 (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens '''eine Woche''' vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist und 20%, mindestens jedoch sieben stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes der Piraten Brandenburg an der Havel auf dem Kreisparteitag oder einer Mitgliedervollversammlung anwesend sind.
==Alte Version==
*§7 (3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben.
*§7 (4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
*§9 (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist und 20%, mindestens jedoch sieben stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes der Piraten Brandenburg an der Havel auf dem Kreisparteitag oder einer Mitgliedervollversammlung anwesend sind.
==Begründung==
Die Einberufung eines Kreisparteitages ist mit 4 Wochen recht lang bemessen und zudem zeitlich unflexibel wenn es darum geht zeitnahe Beschlüsse, die den gesamten Kreisverband betreffen, zu tätigen. Die Fristen zur Einreichung von Satzungs- und Programmänderungsanträgen werden hiermit ebenso an die neue Einladungsfrist des Kreisparteitages angepasst. Dieser Änderungsantrag ermöglicht die Angleichung an die Einberufungsfristen des Landesverbandes für Landesparteitage.
<!-- Kategorienen -->
[[Kategorie:Brandenburg an der Havel]]
[[Kategorie:Kreisverband Brandenburg]]
[[Kategorie:Brandenburg Kreisparteitag]]