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Bearbeitungen
Änderungen
→Plakate
**Ordnungsamt Jüterbog: [[Media:genehmigung_wahlplakatierung_jueterbog_2009.pdf|Erlaubnis erteilt]]
**Ordnungsamt Blankenfelde/Mahlow: [[Media:Genehmigung-gemeinde-blankenfelde-mahlow.pdf|Erlaubnis erteilt]]
**Ordnungsamt Luckenwalde: ***Ansprechpartnerin: Cordula Karnstaedt (Tiefbauamt)***Erlaubnis wird nur mündlich erteilt (schriftlich nicht nötigt?), ***nur Kabelbinder verwenden, ***Plakatierung nur an Laternen, Lichtmasten***keine weiteren Auflagen***bei Problemen wird Matze kontaktiert
**Ordnungsamt Zossen:
***''11. August 2009'': Postfach Adresse des Landesverbandes übermittelt
***''25. August 2009'': Sören angeschrieben ob im Postfach was angekommen ist
**Ordnungsamt Niedergörsdorf
***''10. August 2009:'' Angeschrieben
***''25. August 2009:'' Anruf beim Ordnungsamt wg. Verbleib der schriftlichen Erlaubnis - Ansprechpartner nicht im Haus; Rüfruf für 26/27. August vereinbart
**Ordnungsamt Trebbin:
***''17. August 2009:'' weitere Rückfragen durch das Ordnungsamt
***''25. August 2009:'' Anruf beim Ordnungsamt wg. Verbleib der schriftlichen Erlaubnis - Ansprechpartner erst morgen im Amt
***Vorab Info vom Ordnungsamt Niedergörsdorf:<pre>Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen u. Verkehr vom 21. Mai 1999 darf Plakatwerbunginnerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: 1. Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen u. Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen u. Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven.2. Die Plakatwerbung darf nach Ort u. Art der Anbringung sowie nach Form u. Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf § 33 abs. 2 StVO wird hingewiesen.3. Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern u. Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig.***''104. Die Plakatwerbung ist unverzüglich nach dem Wahltag zu entfernen. August 2009 Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass:'' Angeschrieben *jegliche Plakatierung in der Luckenwalder Straße (9 bis 22), *Beelitzer Straße (15 bis 36), *''25Berliner Straße (1 bis 51) untersagt ist. August 2009:'' Anruf beim Ordnungsamt wg * Auf dem Marktplatz (Marktplatzlampen) sowie in Löwendorf, Schönhagener Str. Verbleib der schriftlichen Erlaubnis - Ansprechpartner 4 ist das Anbringen von Plakaten ebenfalls nicht im Haus; Rüfruf für 26gestattet.</27. August vereinbartpre>
==Flyer==