6.723
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
{{GreyBox2|1=Neue Version|2=
'''(1)''' Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages Kreisverbandes auf einem Kreisparteitag beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Die Auflösung gilt bei einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen als beschlossen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Cottbus dem Landesverband Brandenburg zu.
}}
{{GreyBox2|1=Alte Version|2=