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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.39

219 Bytes hinzugefügt, 09:24, 24. Sep. 2010
Antragstext
*Ich bin nicht sicher, dass jede Person bzw. Firma möchte, dass ihre Kleinspende öffentlich gemacht wird. Daher sieht es das PartG auch ausdrücklich so nicht vor. Im Übrigen sind alle Zuwendungen in der Buchhaltung zu erfassen und zuzuordnen, damit festgestellt werden kann, ob die entsprechenden Grenzen des PartG überschritten werden und z.B. eine Meldepflicht ausgelöst wird (eine Stückelung von Spenden ist unzulässig). Bei stingenter Anwendung des PartG gilt das auch für die o.a. Grenze von 100,00 Euro (jeder weitere Cent, jeder Bleistift, der die (Jahres-) Grenze von 100,00 EUR übersteigt, ist dann ebenfalls zu veröffentlichen. Auch Aufwandsspenden durch Verzicht auf die Erstattung der eigenen Arbeitsleistung (z.B. Infostand) wären zu erfassen.<br /> Eine Veröffentlichung hat dann auch im Sinne der Vorschriften des PartG zu erfolgen: Also vollständiger Name, Anschrift etc.. Ich vermute, dass dies dazu führt, dass sich jeder sehr genau überlegen wird, etwas zu spenden und sei es auch nur mit einem Aufschlag auf die jährliche Beitragszahlung. <br / > Ein solcher Antrag ist bestimmt gut gemeint, aber man muss ihn auch zu Ende denken. ---[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 10:09, 24. Sep. 2010 (CEST)
**Statt nur dagegen zu sein: Wie könntest du dir vorstellen, unserem eigenen Transparenz-Anspruch in dieser Thematik gerecht zu werden? Nichts für ungut... --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 10:24, 24. Sep. 2010 (CEST)
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