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Änderungen
→Anträge und Beschlussvorlagen
::* Gemäß § 10 (3) der Satzung des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland ist "der Kreisvorstand [...] berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreisversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag ohne gesonderte Beschlüsse der Kreisversammlung zu fassen." Dieser Beschluss, zum jährlichen Gesamtbetrag, soll im Tagesordnungspunkt "Sonstiges" vom Kreisparteitag gefasst werden:
:::* Der Kreisparteitag beschließt, dass der Kreisvorstand berechtigt ist, Finanzbeschlüsse bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von XXX,XX Euro ohne gesonderte Beschlüsse des Kreisparteitages zu fassen. In diesem Zusammenhang besteht allerdings Protokoll- und Informationspflicht zur Ausgabe von finanziellen Mitteln auf dem nächsten Kreisparteitag.
::* Die genaue Summe XXX,XX Euro soll der Kreisparteitag nach einer Diskussion festlegen. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 12:02, 4. Okt. 2010 (CEST)
== Kandidaten... ==