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Änderungen

Bundestagswahl 2009/Teltow-Fläming

1.423 Bytes entfernt, 13:22, 27. Aug. 2009
Plakate
***''25. August 2009'': Sören angeschrieben ob im Postfach was angekommen ist
**Ordnungsamt Niedergörsdorf: [[Media:Genehmigung_wahlplakatierung_niedergoersdorf_2009.pdf|Erlaubnis erteilt]]
**Ordnungsamt Trebbin:***''17. August 2009:'' weitere Rückfragen durch das Ordnungsamt***''25. August 2009[[Media:'' Anruf beim Ordnungsamt wgGenehmigung_wahlplakatierung_amt_trebbin_2009. Verbleib der schriftlichen pdf|Erlaubnis - Ansprechpartner erst morgen im Amt***Vorab Info vom Ordnungsamt:<pre>Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen u. Verkehr vom 21. Mai 1999 darf Plakatwerbunginnerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: 1. Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen u. Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen u. Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven.2. Die Plakatwerbung darf nach Ort u. Art der Anbringung sowie nach Form u. Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf § 33 abs. 2 StVO wird hingewiesen.3. Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern u. Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig.4. Die Plakatwerbung ist unverzüglich nach dem Wahltag zu entfernen. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass:  * jegliche Plakatierung in der Luckenwalder Straße (9 bis 22), * Beelitzer Straße (15 bis 36), * Berliner Straße (1 bis 51) untersagt ist. * Auf dem Marktplatz (Marktplatzlampen) sowie in Löwendorf, Schönhagener Str. 4 ist das Anbringen von Plakaten ebenfalls nicht gestattet.</pre>erteilt]]
==Flyer==
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