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Vorstand/Antrag/2010.39

466 Bytes hinzugefügt, 15:03, 8. Okt. 2010
Antrag in zwei Teilanträge aufgeteilt, keinerlei inhaltliche Änderung
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== Antrag 2010.39 ==
===2010.39.1: Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Firmen======= Antragstext ====Der Vorstand möge beschließen:Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt.Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren. === 2010.39.2: Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Privatpersonen===
==== Antragstext ====
Der Vorstand möge beschließen:
# Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt.# Sachspenden, Dauerleihgaben und finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet, wenn der Wert 100,00 Euro übersteigt. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und, sofern die Privatperson dem zustimmt, der Spender aufgeführt.Der Dokumentationszeitraum nach Nummer 1 und Nummer 2 beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.
==== Gemeinsame Begründung ====
Die Piratenpartei verfügt insbesondere in Brandenburg nur über sehr
beschränkte Geldmittel. Daher ist die Unterstützung durch Firmen und
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