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→Umlaufbeschluss 2010-01: Kostenerstattung Postfach
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entfernt] wird die Summe von 15,00 Euro für die Einrichtung des Postfachs für den Kreisverband Cottbus erstattet. Für die zeitnahe Erstattung ist der Kreiskassierer verantwortlich. <br />
'''Begründung:''' [Name für Veröffentlichung entfernt] hat das Postfach im September des vergangenen Jahres für den Kreisverband Cottbus angemeldet und die einmalig angefallenen Kosten beglichen. Da zu dieser Zeit noch kein eigenes Konto für den Kreisverband existierte, wurde die Summe privat beglichen. Da es sich bei dem Postfach jedoch um ein grundlegendes Kommunikationsmittel des Kreisverbandes handelt, sollten dessen Kosten auch durch den Kreisverband beglichen werden. Die Quittung der zu erstattenden Summe und die entsprechende Kontoverbindung liegen dem Antragsteller vor. <br />
'''Ergebnis:'''Der Umlaufbeschluss wurde bei fünf abgegebenen Stimmen (fünf Stimmen dafür, null Stimmen dagegen, null Enthaltungen) angenommen.
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[[Kategorie:Cottbus]]