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Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07

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'''<font size=4>Entwurf einer neuen Satzung für den Stadtverband Potsdam</font>'''

Sitzung: 29.09.2010, 18 Uhr

Anwesend:<br>
Justus Pilgrim<br>
Sebastian Pochert <br>
Andreas Goebel

Grundlage: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Datei:Stadtsatzung_Potsdam_2009_09_20.pdf<br>
Arbeitspad: http://potsdam.piratenpad.de/20

Zu streichender Text ist <s>durchgestrichen</s>.<br>
Einzufügender Text ist <u>unterstrichen</u>.<br>
Abschnitte, in denen Änderungen geplant sind, sind '''fett makiert'''.

===§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===

'''(1) Der Stadtverband Potsdam <s>(Kreisverband)</s> des Landesverbandes Brandenburg <s>(Landesverband)</s> der Piratenpartei Deutschland<s>,</s> ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.'''

(2) Der Stadtverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Stadtverband Potsdam und
die Kurzbezeichnung PIRATEN Potsdam.

'''(3) Der Sitz des Stadtverbandes <s>und der Stadtgeschäftsstelle</s> ist in Potsdam.'''

(4) Das Tätigkeitsgebiet des Stadtverbandes ist die Stadt Potsdam.

'''(5) Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Stadtverband Potsdam. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. <s>die Satzung</s> des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.'''


===§ 2 Mitgliedschaft===

(1)Mitglied des Stadtverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz in Potsdam hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Potsdam nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Stadtverbandes werden.

'''(2)Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Stadtvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem<s>/der</s> Bewerber<s>In</s> gegenüber schriftlich begründet werden.'''

'''(3)Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Stadtverbandes, <s>die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.</s> <u>die ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr bezahlt haben.</u>'''

(4)Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Piraten“
bezeichnet.


===§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft===

(1)Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2)Der Austritt ist gegenüber dem Stadtverband schriftlich zu erklären.

(3)Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Stadtverband
zurückzugeben.


===§ 4 Gliederung===
(1)Die Untergliederung in Ortsverbände ist entsprechend Bundes- und Landessatzung
möglich.


===§ 5 Organe des Kreisverbandes===
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der
Stadtparteitag und der Stadtvorstand.

(2)Der Stadtverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das
Landesschiedsgericht.


===§ 6 Der Stadtvorstand===

'''(1)Der Stadtvorstand besteht aus:'''<br>
'''a) Einem<s>/r</s> Vorsitzenden,'''<br>
'''b) Drei Stellvertretern<s>/innen</s>,'''<br>
'''c) Dem<s>/r StadtkassiererIn</s> <u>Kassenwart</u>. '''

(2)Die/der Vorsitzende vertritt den Stadtverband gerichtlich und außergerichtlich.

(3)Der Stadtvorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.

(4)Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stadtparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Stadtvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Stadtparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.

'''(5)Der Stadtvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes <s>einberufen</s> <u>eingeladen</u>. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. <u>Die Mitglieder des Stadtverbands werden vorab per E-Mail informiert.</u><br>'''
'''Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden<s>, sofern die Mitglieder des Stadtvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben</s>. Der Stadtvorstand tagt parteiöffentlich. Auf Beschluss können Gäste zugelassen werden.'''

(6)Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder, jedoch mindestens drei Mitglieder, kann der
Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

'''(7)Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u. a. Regelungen zu:'''<br>
'''<s>a) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,</s>'''<br>
'''a) Dokumentation der Sitzungen,'''<br>
'''b) Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,'''<br>
'''c) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,'''<br>
'''d) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes.'''

'''(8)Die Führung der Stadtgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt. <u>Existiert keine Geschäftsstelle, gilt der Wohnsitz des Vorsitzenden als Geschäftssitz.</u>'''

(9)Der Stadtvorstand ist gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.

'''(10)Der Stadtvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Stadtvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des<s>/r</s> Vorsitzenden oder des<s>/rKassiererIn</s> <u>Kassenwarts</u> unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Stadtparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Stadtvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Stadtvorstand.'''


===§ 7 Der Stadtparteitag===

(1)Der Stadtparteitag ist das höchste Organ des Stadtverbandes. Er berät und beschließt über
grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.

(2)Der Stadtparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadtebene. Jedes Mitglied hat auf
dem Stadtparteitag das Recht der freien Rede.

'''(3)Der Stadtparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Stadtparteitages erfolgt aufgrund eines Stadtvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Stadtverbandes eine Einberufung <s>beantragen</s> <u>beantragt</u>. Der Stadtvorstand lädt jedes Mitglied mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Stadtverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben <s>und dieser Versandart schriftlich zugestimmt</s> haben.'''

'''(4)Die Einladung zum Stadtparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Stadtparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Stadtvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Anträge zum Stadtparteitag sind mit einer Eingangsfrist von <s>einer Woche</s> <u>drei Tagen</u> vor der Versammlung schriftlich beim Stadtvorstand einzureichen.'''

'''(5)Später <s>zu neuen Gegenständen</s> gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist.<br>'''
'''Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Stadtvorstand festgelegt.'''

(6)Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Stadtverbandes.

(7)Der Stadtparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens 6 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtverbandes anwesend
sind.

(8)Der Stadtparteitag tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit
beschließt. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht.

'''(9) Der Stadtparteitag wählt zu Beginn ein <s>drei- bis sechsköpfiges</s> Tagungspräsidium.<br>'''
'''<s>Darunter einen Versammlungsleiter, einen Wahlleiter und mindestens eine/n Protokollantin/en.</s>'''

(10)Der Stadtparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Stadtvorstandes entgegen und
entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

'''(11) Der Stadtparteitag wählt mindestens einen Rechnungsprüfer für ein Jahr, der den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Stadtvorstandes vor der Entlastung überprüft. Der Kassierer stellt dem Rechnungsprüfer die notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen vorher zur Verfügung. <u>Der Rechnungsprüfer hat das Recht, die notwendigen Unterlagen unterjährig zu prüfen.</u> Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach ist der Rechnungsprüfer aus seiner Funktion entlassen.'''

(12)Über den Stadtparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und mindestens 3 Mitgliedern des Stadtvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(13)Der Stadtparteitag beschließt insbesondere über Satzung, Beitrags- und Kassenordnung
und den Haushalt des Stadtverbandes. Der Stadtparteitag wählt den Stadtvorstand und die
BewerberInnen auf Listen für die Kommunalwahlen, gemäß § 8 der Stadtsatzung.

(14)Der Stadtparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.


===§ 8 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen===

'''(1)Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundes- und Landessatzung. <s>Bewerber müssen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Stadtverband sein.</s>'''

(2)Die Aufstellung findet im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt, zu der der Stadtvorstand in angemessener Zeit und Form alle stimmberechtigten Mitglieder einladen muss. Die Einladung muss ausdrücklich auf die Bewerberaufstellung hinweisen.


===§ 9 Satzungs- und Programmänderung===

(1)Änderungen der Stadtsatzung können nur von einem Stadtparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Stadtparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn sich mindestens Zweidrittel der Mitglieder mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

'''(2)Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Stadtparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Stadtparteitages schriftlich beim Stadtvorstand eingegangen ist.'''<br>
'''<u>Später gestellte Satzungsänderungsanträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden.</u>'''

'''(3)<s>Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen.</s> <u>Der Stadtverband wirkt bei der Entwicklung des Grundsatz- und Wahlprogramms des Landesverbands mit. Kommunale Themen entwickelt der Stadtverband eigenständig.</u>'''


===§ 10 Finanzen===

'''(1)Der<s>/die KassiererIn</s> <u>Kassenwart</u> und der<s>/die</s> Vorsitzende sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.'''

'''(2)Der Stadtverband ist zu einer ordnungsgemäßen <s>Finanzführung</s> <u>Buchführung</u> verpflichtet.'''

(3)Der Stadtvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf dem nächsten Stadtparteitag.


===§ 11 Auflösung des Stadtverbandes===

(1)Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Stadtparteitages beantragt werdennund ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Die Auflösung gilt bei
einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen als beschlossen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu.


===§ 12 Inkrafttreten===

(1)Die Satzung tritt einen Tag nach der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.

'''(2)Änderungen treten <s>am Tag nach dem</s> mit sofortiger Wirkung <u>während des</u> beschließenden Stadtparteitag<u>s</u> in Kraft.'''
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