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Benutzer:Sthomas

12.242 Bytes entfernt, 09:25, 22. Nov. 2010
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== Über Mich ==Name: Steffen Thomas Wohnort: Kloster-Lehnin (Brandenbug) Alter: 44 Kinder: 2 Beruf: Chemiker Geburtsort: Halle/Saale:ausführlicher gibt es meine Biographie auf meiner Seite [http://www.science-and-fun.de/News/2009/9/21/Lebenslauf/] Warum Pirat?- In erster Linie deshalb, weil unsere Kinder und Kindeskinder eine Zukunft haben sollen, die kein Überwachungsstaat und nicht einmal ansatzweise eine Diktatur ist. Ich will mich später nicht rechtfertigen müssen (so wie meine Großeltern) warum ich nichts gegen die Tendenzen dazu getan habe. == Petition zum Informationsfreiheitsgesetz == Grundidee: Das Informationsfreiheitsgesetz IFG (exakter ist '''Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes''') ist ein tragender Bestandteil der Transparenz der Arbeit des Bundes. Die Tasache, das dabei für Auskünfte bis zu 500€ an Gebühren fällig werden, ist jedoch nicht hinnehbar. Schließlich finanziert sich der Bund aus Steuermitteln, weshalb der Bürger (Steuerzahler) für leistungen des Bundes ihm gegenüber ja schon bezahlt hat. Die Konsequenz aus den Gebühren ist, das von Auskünften nicht besonders viel gebrauch gemacht wird, und somit Intransparenz vorschub geleistet wird. Daher ist es ein wichtiger Schritt, wenn für den Bürger Auskünfte entsprechend des Informatiosfreiheitsgesetzes kostenfrei werden. Die angestrebte Petition soll dies unterstreichen/bewirken. ToDo:* Recherche des gesetzes und möglicher ähnlicher Petitionen* Sammlung von Beispielen zum Gebührenalltag rund um das IFG* Formulierung und Diskussion der Petition im Landesverband* Starten der Petition == Vorschlag eines Bildungssystems == Ich versuch mal ein eigenes Konzept, das sich am finnischen Systemorientiert. Ich bin nämlich der Meinung, das man mit einemerfolgreichen System starten kann und es piratisiert :-)Vorweg auch ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist, ich möche dasSystem bundeseinheitlich haben, das heisst ich will die Einflußnahmeder Ländern begrenzen. Dafür sehe ich vor allem zwei Gründe alswichtig an: Grund 1: ist Artikel 11 des Grundgesetzes Art.11 Freizügigkeit(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzesund nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichendeLebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit darausbesondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einerdrohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratischeGrundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung vonSeuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schwerenUnglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder umstrafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. ANM:. Die derzeit praktizierte Länderhoheit schränkt dieses Recht fürFamilien mit Kindern erheblich ein, da die einzelnen System schlichtinkompatibel sind. Grund 2: Ökonomische Vorteile- es ist einfach preiswerter bundesweitz. B. ein Mathelehrbuch zu drucken, als dasselbe einmal in der FassungNRW, Bayern, Sachse-Anhalt etc. Nach der Präambel nun das eingentliche System. 1. Es herrscht Bildungspflicht, d.h. das das im folgendenvorzustellende Bildungssystem nur ein Angebot des Staates ist,Alternativen sind in jeder Form möglich, solange eine Kontrolle derBildungsziele erfolgt. 2. Das Bundesministerim für Bildung... beschließt die nationalenBildungsziele und Standards ( was sollten an Bildung in welchem Alterminimal erreicht werden) und stellt normierte Materialien für alleBildungsformen bereit (siehe USA). Für das staatlich angeboteneBildungssystem werden zusätzlich noch Rahmenpläne ausgearbeitet. 3. Die Bildungsministerien der Ländern fungieren als obersteSchulbehörde des jeweiligen Bundeslandes. 4. Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität der Lehre obliegtden Bildungseinrichtungen selbst. Gesetzlich festgesetzte Ziele unddie statistische Erhebung sollen eine effiziente Kontrolle über dieQualität gewährleisten. Das staatlich Bildungssystem (wie gesagt als ein Möglichkeit derBildungspflicht nachzukommen) Die Teilnahme am staatlichen Bildungssystem ist nicht obligatorisch,es kann auch nur in Teilen in Anspruch genommen werden bzw. gar nicht.Eltern, die ihre Kinder zu Hause oder alternativ betreuen lassen,werden dafür finanziell belohnt. Sie sind bei jedoch dannvollumfänglich für die Erfüllung der Bildungspflicht verantwortlich.Es erfolgt eine Überprüfung dieser Erfüllung. Diese Überprüfungensollen in erster Linie beratenden Charakter haben, Sanktionen sind nurin begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Unterrichtssprache ist die Amtssprache.Die Inanspruchenahme des staatlichen Bildungssstems ist kostenfrei. Vorschulische Erziehung- Jedes Kind hat bis zum Alter von drei Jahren Anspruch auf einen Krippenplatz.- Jedes Kind hat bis zum Altern von 6 Jahren einen Anspruch auf einenKindergartenplatz- Eltern müssen sich bis zum vollendeten 5. Lebensjahr des Kindesentscheiden, ob ihr Kind mit dem staatlichen Bildungssystem startensoll oder nicht (es gibt keine Verpflichtung, das Kind die ganze Zeitim staatlichen Bildungssystem zu belassen, es kann jeder Zeit in einanderes System gewechselt werden).- Für Kinder, die mit dem staatlichen Bildungssystem starten sollen,wird eine verpflichtende Vorschule eingeführt. Die Regeldauer sollteein Jahr betragen. Die Vorschule soll sicherstellen, das die Kinderüber die sprachlichen und motorischen Fähgkeiten zur Teilnahme amstaatlichen Bildungssystem verfügen (gleiche Startbedingungen füralle, Integration...) Schule Das staatlich Schulsystem wird in drei Teile gegliedert: 1. Gesamtschule2. Abitur/Fachschule3. Universität/ Hochschule 1. Gesamtschule- Regeldauer 8 Jahre- verbindliche Bildungsziele und Bewertungskriterien, es erfolgt keineBenotung sondern eine individuelle Einschätzung desBildungsfortschrittes- anstelle von Klassen werden Lerngruppen gebildet, die aus Schülernmit ähnlichem Leistungsvermögen bestehen. Das Ziel ist es, das dieseGruppen in der Regelzeit ein Baiswissen vermittelt bekommen.Schüler(gruppen) mit höherem Leistungsvermögen können zum einemZusatzziele (beispielsweise zweite Fremdsprache oder vertiefendenUnterricht in unterschiedlichen Fächern) erreichen und/oder dieRegelzeit verkürzen. Die maximale Größe einer Lerngruppe sollte 16Schüler nicht überschreiten. Die minimale Gruppengröße sollte 8 nichtunterschreiten. Dünn besiedelte Gegenden können diese Gruppengrößenjedoch an die lokalen Gegebenheiten anpassen.- Schulen sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 40Minuten (bis Schulbeginn) erreichbar sein. Die Beförderung istunentgeltlich.- Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen undden Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten.- Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt denBildungseinrichtungen selbst.- Die Bildungseinrichtungen verfügen über einen garantierten (also vonjährlichen Fluktuationen in den Schülerzahlen unabhängigen)Personalbestand. 2. Abitur/ FachschuleNach dem Erreichen der Bildungsziele der Gesamtschule kann zwischeneinem Gymnasium (Abitur) oder einer Fachschule (Berufsbildung +Fachabitur) gewählt werden.- Regeldauer 4 Jahre- Abschluß Abitur / Fachabitur + Beufsqualifikation- Das Abitur / Fachabitur wird in den Ländern zentral durchgeführt- Der Unterricht wird in einem Kurssystem duchgeführt, der Abschlußder Kurse erfolgt durch eine Prüfung (bestanden/nicht bestanden)- Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen undden Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten.- Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt denBildungseinrichtungen selbst.- Kurse sollten eine maximale Kuststärke von 12 Schülern nichtüberschreiten und wenigsten eine Stärke von drei Schülern haben.- Das erfolgreiche Absolvieren des Abiturs/Fachabiturs berechtigt zurAufnahme eines Studiums an einer Universität / Hochschule(ANM.: Finnland erreicht hier eine Quote von 90%) 3. Universität/ Hochschule - das erfolgreiche Abitur/Fachabitur berechtigt zum Zugang zu einem Studium- es ist für alle Interessenten die Teilnahme an einemEinführungssemester zu gewährleisten, wobei die Teilnahme nicht aneine Präsenz gebunden ist. Nach dem Einführungssemester erfolgt eineZwischenprüfung, deren Bestehen zur Fortsetzung des gewähltenStudienganges berechtigt. Die Prüfung darf einmal wiederholt werden.- Die Studiengänge werden entsprechend dem ETCS bepunktet- Studiengängen gliedern sich in Grundstudium (für dessen Absolvierungkann der Grad Bachelor verliehen werden) und ein Aufbaustdium (Abschluß Diplom, auf Wunsch kann ein Zertifikat als Master ausgestelltwerden, ohne Zusatzleistungen erbringen zu müssen)- Es wird eine regelstudienzeit von 4,5 - 5 Jagren abgestrebt, fürdiese Zeit kann nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfungnach dem Einführungssemester ein staatliches Stipendium in Anspruchgenommen werden. Die Höhe des Stipendiums muß eine Grundversorgung desEmpfängers gewährleisten.   ANM.: Das Bildungsystem wird uns teuer zu stehen kommen. Jedoch sindheute mangelnde Zukunftsperspektiven für Kinder und Jugendliche einHauptproblem. Gute Bildung ist eine erste Maßnahme, diese Perspektivenerheblich zu verbessern  ==Tätigkeitsbericht 2009/2010== Da ich nun mal kein Mensch vieler Worte bin, wird mein Bericht natürgemäß kürzer ausfallen, als vielleicht angemessen. Ein Berufspolitiker würde ihn bestimmt auf mehrere Seiten aufblasen können, aber das ist nicht mein Ding. Daher kurz und knapp zu meinen Tätigkeiten: # Recherchen zu verschiedenen politischen Themen als auch rechtlicher Natur, da der Vorstand ja von Anfang an in seiner Legitimation in Frage gestellt wurde (durch Infragestellung des LPT 2009.2)# Eine Reihe von Artikeln auf dem Landesblog. Leider sind diese mittlerweile verstümmelt (Bilder fehlen und ich wurde als Autor gestrichen, weshalb ich auch nicht mehr alle wiederfinde). Und es waren nicht nur Glückwünsche. An dem jetzigen Zustand der Artikel (symptomatisch ist http://www.piratenbrandenburg.de/2010/03/zensursula-auf-europaisch/ mit einem von mir entworfenem Stoppschild, das nicht mehr existent ist) kann man deutlich erkennen, welche Wertschätzung meiner Arbeit im LV entgegengebracht wurde und wird.# INDECT- Vortrag auf dem Piratenkongress in Werder/Havel. Leider wurde auch hier das Angebot, diesen auch an anderen orten zu halten bisher nicht angenommen.# Erstes Online-Treffen der AG Koordinatoren und anderer Ansprechpartner im Dezember 2009- wegen mangelnder Beteiligung ausgefallen.# Verschiedenste Beiträge auf diversen brandenburger ML's inkl. der AG Bildung unseres LV's sowie Kommunikation über Twitter (teilweise für den LV- Account).# Arbeit an einem Positionspapier zur Energiepolitik. Auszüge davon gibt es auf meinem Blog ([http://www.internet-mahnwache.de www.internet-mahnwache.de]). Die Arbeiten konnte ich leider bisher nicht abschließen, da mir irgendwann die Motivation abhanden gekommen ist. Betrachte ich dabei aus heutiger Sicht Punkt 2 dieses Berichtes, war das nicht die schlechteste Entscheidung.# Entwurf eines an das finnische Schulsystem entlehnten Bildungssystems für Deutschland (siehe [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Benutzer:Sthomas diese Seite])# Aktuell bin ich noch Koordinator der AG Bildung (Bund) und war/bin dort aktives Mitglied.# Die AG LiquidFeedback des LV geht auf meine Initiative zurück. Leider hat es bisher mit der Einführung im Land bisher nicht geklappt, trotz meiner Bemühungen damals.# Drei Anträge auf dem BPT 2010.1 in Bingen# Teilnahme an mehrern Online-Treffen der Gliederungen.# Mehrere Versuche Ende 2009 einen Stammtisch in PM zu installieren. Damit schliesse ich meinen Bericht ab. Über meine Aktivität wisst Ihr Bescheid. Kommentare zur damaligen wie heutigen Situation verkneife ich mir. Ich wünsche trotzdem dem LPT 2010.1 und dem neuen Vorstand ein glücklicheres Händchen und eine Chance für einen Start ohne rechtliches Gezänke.gelöscht
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