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Pad: http://satzung.piratenpad.de/20
Teilnehmer:#[[Benutzer:Nr.75_in_spe|Lars]]#[[Benutzer:Bastian|Bastian]]#[[Benutzer:uk|UK]] == Vorschlag Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
* ****Lars eröffnet die Sitzung um ****21:06 h
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* .... Lars übernimmt die VL. *Das Protokoll wird gemeinsam geführt. ===TOP 3 Diskussion der Änderungsvorschläge und Einarbeitung === *§ 15 Anträge und Rederecht :(3) Anträge zur Tagesordnung können auf dem Parteitag jederzeit gestellt werden.Sie können die Änderung oder Ergänzung zugelassener Anträge oder die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte und den Gang der Versammlung betreffen betreffen.Sonstige später gestellte Anträge können mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Anwesenden behandelt werden.... geführt. *Ergänzung konsent---- *§ 17 Der Landesvorstand
:(2) Der Landesverband Brandenburg wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden
und einem anderen Vorstandsmitglied, ausgenommen dem Vertreter des Basisrates, vertreten. Im Falle des Rücktritts eines Vorsitzenden geht seine Vertretungsmacht gemäß einem Vorstandsbeschluss auf ein anderes Vorstandsmitglied über.
===TOP 4 Offene Abschnitte===
Im Falle ihrer Zulässigkeit, findet die Urabstimmung statt. Verneint er dies, legt er die Angelegenheit dem Landesparteitag zur Entscheidung vor.
Lehnt auch dieser die Durchführung der Urabstimmung ab, entscheidet auf entsprechenden Antrag abschließend das Landesschiedsgericht. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Landesparteitag erlässt. :(4) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefällt. Die Urabstimmung ist gültig, wenn sich mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes beteiligt haben. :(5) Die Durchführung einer Urabstimmung erfolgt mittels Stimmzetteln im Rahmen einer Briefwahl oder eines Landesparteitages, dessen einziger Tagesordnungspunkt der Gegenstand der Urabstimmung ist. Der Antragstext kann nicht abgeändert werden. Im Übrigen finden sämtliche einschlägige Bestimmungen dieser Satzung Anwendung :(6) Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband. *24wird noch weiter ausgearbeitet. ---- * § 28 Kassen- und Kontoführung, Finanzen *wird noch bearbeitet ---- *§ 29 Wahlordung :(1) Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Wahlen nach dieser Satzung. :(2) Hat bei einer Wahl ein Kandidat bereits ein Amt in der Piratenpartei, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung, so stimmen die Mitglieder der Versammlung vor der Wahl darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Tritt eine Kumulation später durch Wahl einer anderen Gliederung oder auf sonstige Weise ein, so ist dies unbeachtlich. :(3) Bei Wahlen zu Parteiämtern und der Aufstellung von Bewerbern zu Volksvertretungen bedarf es der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei grundsätzlich die absolute Mehrheit, also mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen, erreicht werden muss. :Bei Wahlen zu Versammlungsämtern genügt die relative Mehrheit. Dabei genügen auch bei mehr als zwei Kandidaten in einem Wahlgang, mehr Ja- als Nein-Stimmen ohne, dass es der absoluten Mehrheit bedarf. :Enthaltungen bleiben in allen Fällen außer Betracht. Zulässig sind folgende Wahlverfahren und Methoden: :a) Einzelwahl, :b) Gesamtwahl mehrerer Ämter oder Bewerber sowie :c) Listenwahl, :d) die einfache Stimmabgabe in Form einer Stimme je Amt pro stimmberechtigtem Mitglied, :e) Approval-Voting (Wahl durch Zustimmung), :f) Stichwahl bei Stimmengleichheit,:g) das Genügen der relativer Mehrheit bei wiederholtem Nichterreichen der absoluten Mehrheit. :h) Entscheidung durch Losen bei wiederholter Stimmengleichheit, :Gewählt wird offen; geheim sind jedoch die Wahlen :zum Vorstand, Schiedsgericht, zu Ersatzschiedsrichtern und die Aufstellungen von :Bewerbern zu Volksvertretungen, :in sonstigen durch diese Satzung bestimmten Fällen und wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung dies verlangt. Für Abberufung und Nachwahlen gelten die Regelungen dieses Absatzes ebenfalls. Betrifft die Nachwahl nur einen Teil eines Organs, so wird die Amtszeit des Gesamtorgans nicht verlängert. Betrifft sie ein sonstiges Amt, so richtet sich die Amtszeit nach der des ursprünglich gewählten Amtsträgers. :Wahlen müssen den Mitgliedern bei der Einladung angekündigt werden. :(4) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Landesparteitages. :(5) Die Anfechtung einer Wahl ist innerhalb von 14 Tagen zulässig, wenn durch die Wahl eine Verletzung des Anfechtenden in eigenen Rechten, aufgrund eines Verstoßes gegen diese Satzung oder einschlägige Gesetze möglich scheint. *konsent § 30 Entwurf 5Klagefrist :(1) Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist darauf beschränkt, die Mitglieder nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung eingezahlter Mitgliedsbeiträge, Auseinandersetzung oder Abfindung gegen den Landesverband oder seine Gliederungen. :(2) Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt. ---- §30 alt wird zu §31
===TOP 5 Verschiedenes===
*Vorschlag weitere Sitzungen:
:08.12.2010 (nach AG TDBD) Offene Abschnitte
:15.12.2010 Offene Abschnitte, gemeinsame Lesung
:23.12.2010 Finish (Antragsabgabe)
:29.12.2010 Deadline Ergänzungen
*Deadline: 23.12.2010 (22.01.2011 LPT Frist 14 Tage)
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am ??08.1112.2010 um 21.00Uhr statt.:Die Sitzung wurde um ??00.?? 49 Uhr geschlossen.