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Bearbeitungen
Änderungen
Auf letzten beiden Vorstandssitzungen beschlossene Änderungen eingearbeitet, Kommentare entfernt
*1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
*2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen und die Basis zu informieren.
==2. Anträge zu einer Vorstandssitzung==
*Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Kreismitglieder entgegen. Diese können schriftlich an den Vorstand per Email gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Via Email können Anträge an den Vorstand gerichtet werden, wenn eine Email-Adresse zuvor beim Kreisvorstand hinterlegt wurde. Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes Oberhavel. Es können auch Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.
==3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss==
*1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden, '''sofern sich der Vorstand zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit dafür ausspricht'''. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.
==4. Rederecht==
*Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen kurzem Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen, obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.
==5. Ordnungsmaßnahmen ==
== 8. Umlaufbeschlüsse ==
*1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per eMail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
*2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
*3. Umlaufbeschlüsse werden in müssen zeitnah und zusätzlich auf der nächsten Vorstandssitzung veröffentlichtwerden.
==9. Protokollführung und Beurkundung==
*1. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten bei der Sitzung anwesenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren.Das Protokoll wird an alle Mitglieder des Kreisverbandes Havelland Oberhavel per EMail zugesandt, sofern die Emailadresse bekannt ist. {{RedBox2|1=Anmerkung|2=Unklar ist für mich, wer und sich das "hierfür bestimmte Vorstandsmitglied' ist, und von wem es wann und wie bestimmt wird. Ich würde Mitglied nicht gegen die Passage lieber streichen, so dass (mindestens?) irgendein Vorstandsmitglied das Protokoll unterzeichnen mussProtokollzusendung ausgesprochen hat. }}
*2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
==11. Tätigkeitsbericht==
*Jedes Vorstandsmitglied erstellt '''alle drei Monate''' einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. '''Der Tätigkeitsbericht muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Kreisvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht umfassten Zeitraumes sowie eine Zeitangabe für die jeweiligen Tätigkeiten enthalten''' {{RedBox2|1=Anmerkung|2=Die Regelungen in der Vorlage waren mir hier einen Tick zu ungenau, zumindest die Frequenz der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes sollte schon geregelt sein. Auch die Festlegung eines gewissen - zumindest inhaltlichen - Mindestumfangs erscheint mir sinnvoll.Überdenkenswert wäre auch noch, ob man nicht die einzelnen Tätigkeitsberichte zu einem Tätigkeitsbericht des Vorstandes zusammenfassen könnte, wobei dann natürlich schon noch die Beiträge der einzelnen Vorstandsmitglieder erkennbar sein sollten.}}
==12. Aufgabenverteilung==
*Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Verwaltung und Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig.
==13. Satzungsänderungsanträge== *Satzungsänderungsanträge können in schriftlicher, als auch in elektronischer Form (Email) eingereicht werden, wenn zuvor beim Kreisvorstand die Mailadresse und der dazugehörige öffentliche PGP/GnuPG Schlüssel hinterlegt wird. ==14. Inkrafttreten==*Diese Geschäftsordnung tritt am XX30.XX07.2010 in Kraft. {{RedBox2|1=Anmerkung|2=Ich würde überlegen, noch eine Regelung über die Beurkundung von Vorstandsbeschlüssen mit reinzunehmen, um auch für die jeweiligen Empfänger (z.B. OHV-Mailingliste?) klarzumachen, dass es sich um einen offiziellen Beschluss handelt. So könnte man sinnvollerweise verlangen, dass Vorstandsbeschlüsse vom Vorsitzenden mit dessen PGP/GPG-Key signiert werden und/oder in (analoger) schriftlicher Form Unterschrieben zur Einsicht irgendwo vorliegen. Rechtlich denke ich zwar auch wieder nicht nötig, aber mit Sicherheit förderlich für die Transparenz innerhalb des Vorstandes, und vorbeugend gegen Unklarheiten in der Kommunikation mit der Basis.Eine solche Regelung wäre vom Aufbau her sicher am passendsten hinter Punkt 9.}}
[[Kategorie:Kreisverband Oberhavel]]