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Benutzer:Nr 75:in spe/asdf

4 Bytes hinzugefügt, 18:00, 21. Dez. 2010
§ 7 Organe des Landesverbandes
==''1. Unterabschnitt''==
===§ 7 Organe des Landesverbandes*===
:(1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht <s>und die Gründungsversammlung </s>.
:<s>(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 3.Oktober 2008.</s>
:(2) Die Annahme und Ausübung mehrerer Parteiämter ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung ''der jeweils zuständigen Gliederung und/oder Untergliederung, in der für ein weiteres Amt kandidiert wird, '' dies für den konkreten Einzelfall beschließt.
==''2. Unterabschnitt - Der Landesparteitag'' ==
1.207
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