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Parteitag/GO

12 Bytes entfernt, 10:34, 23. Dez. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
Ergibt ein danach eingeholtes Meinungsbild keine wesentliche Änderungen der Mehrheitsverhältnisse, wird sofort abgestimmt.
===='''§ 21 GO-Anträge '''====
(1) GO-Anträge sind angenommen, wenn eine Gegenrede unterbleibt oder kein Alternativantrag gestellt wurde. Andernfalls wird über sie abgestimmt. Sind die Mehrheitsverhältnisse offensichtlich, kann auf eine Auszählung verzichtet werden, es sei denn, es wird ein GO-Antrag auf Auszählung gestellt.
:10. Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
==='''=§ 22 Gültigkeitsdauer '''====
Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:GO LPT Brandenburg]]
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