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Diskussion:Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung

919 Bytes hinzugefügt, 14:26, 10. Jan. 2011
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Frage: Sollten oder müssen nicht alle möglichen GO-Anträge dieser GO unter §21 (2) stehen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 22:00, 9. Jan. 2011 (CET)
:Stehen sie doch - siehe § 21 (2) Nr. 1-10. Oder was meinst du genau? Gruß --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 07:57, 10. Jan. 2011 (CET)
:: Die GO-Anträge aus §§ 3, 15 und 18 stehen nicht in § 21 - deshalb frage ich. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 13:26, 10. Jan. 2011 (CET)
 
* '''§ 3 Versammlungsleiter'''
:* {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
 
*''' § 15 Wahlleitung'''
:* {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw}
 
* '''§ 18 Wiederholungen von Wahlen oder Abstimmungen'''
:* {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
 
* '''§ 21 GO-Anträge'''
:* {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
:* {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
:* {GO-Antrag auf Alternativantrag}
:* {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}
:* {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
:* {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
:* {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
:* {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
:* {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl}
:* {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
9.127
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