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Seit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Juni 2009 sind öffentlich-rechtliche Sendeanstalten verpflichtet, einen Großteil ihrer gebührenfinanzierten Sendungen nach 7 Tagen aus dem Internet zu entfernen. Diese erzwungene Informationsvernichtung ist nicht hinzunehmen, zumal die Sendungen von der Allgemeinheit finanziert werden.
| Typ = Sonstiger Antrag
| Gremium = LandesverbandLPT 2011.1| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.1
| Nummer = PP17
| Eingereicht = 15.01.2011