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Die vergangenen Großdemonstrationen der FSA, S21 und weitere haben gezeigt, dass bei Übergriffen seitens der Polizei eine Strafverfolgung nicht bzw. kaum möglich ist, da auf Grund von Masken / Helmen bzw. fehlenden Kennzeichnungen die Identifizierung betreffender Polizisten nicht möglich ist. Zudem zeigte die jüngste Vergangenheit, dass selbst der eine oder andere Übergriff seitens vereinzelter Polizisten durch Partner bzw dem gesamten Trupp gedeckt wurden. Eine Kennzeichnung, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt, ist im Gegensatz zum bestehenden Vermummungsverbot erforderlich.
| Typ = Sonstiger Antrag
| Gremium = LandesverbandLPT 2011.1| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.1
| Nummer = PP06
| Eingereicht = 15.01.2011