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Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07

30 Bytes hinzugefügt, 20:51, 1. Feb. 2011
K
§ 2 Mitgliedschaft
'''(3)Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Stadtverbandes, <s>die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.</s> <u>die ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entsprechend Bundessatzung bezahlt haben.</u>'''
'''(4)Die im <s>Kreisverband </s> <u>Stadtverband</u> organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Piraten“ bezeichnet.'''
===§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft===
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