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→§ 2 Mitgliedschaft
===§ 2 Mitgliedschaft===
'''(1)Mitglied des Stadtverbandes kann jede <u>natürliche</u> Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und <s>seinen </s><u>den</u> Wohnsitz in Potsdam hat. <s>Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können</s> Auch Piraten ohne Wohnsitz in Potsdam <u>können</u> nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Stadtverbandes werden.'''
'''<u>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Stadtvorstand über Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.</u>'''