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Ergebnisprotokoll
- dies ist eine Zusammenfassung; maßgeblich ist das offizielle Protokoll des LPT 2011
1. § 17
Sachantrag: sinnerhaltende, redaktionelle Änderung:
Der Landesvorstand besteht ''zum Zeitpunkt der Wahl'' mindesten aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister,
d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzer.
Versammlungsleiter: Eine Gegenstimme, eine Enthaltung. Der Sachantrag ist angenommen und der Entwurf damit abgeändert.
2. § 18
Anmerkung: Ich halte es für gefährlich, wenn da drin steht: "Dem Rücktritt steht es gleich, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann." wer legt das fest?
Rede und Gegenrede.
Ergebnis: Der LPT beabsichtigt, mit obiger Bestimmung sonstige objektive Hinderungsgründe aufzuführen, wie Tod; dauernde, im Zweifel durch ein Gericht festgestellte, Geschäftsunfähigkeit und ähnliches. Es ist ausgeschlossen, dass der Vorstand gegen den erklärten Willen eines seiner Mitglieder beschließt, dieses könne seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen. Wenn erforderlich, soll das Protokoll von Schiedsgerichten als Auslegungshilfe herangezogen werden.
3. zu § 16 Abs 2 Satz 2
Sachantrag: sinnerhaltende, redaktionelle Änderung:
Seine ordentliche Neuwahl findet zwischen dem elften und dem zwölften Monat nach Beginn seiner Amtszeit statt.
Änderung: ''Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt.''
Anmerkung: Das ist ein Last-Minute-Fehler.
Versammlungsleiter: Sachantrag auf Änderung Par 16. Abs 2 Satz 2: vormals "zwischen dem 11. und 12. Monat" jetzt "innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt". Gibt es zum Antrag Wortmeldungen? Nein. Wer stimmt dem Antrag zu? Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich. Niemand. Damit ist der Antrag angenommen. Vielen Dank.
4. zu § 12
Anmerkung: Paragraph 12 bitte ich noch um eine Darstellung, Abs 1, Satz 2.
Koordinator: Da gibt es den Einwand, - fangen wir mal weiter vorne an. Wir haben die berühmten 10% der Stimmeberechtigten aufgenommen, die auf einem LPT anwesend sein müssen, damit der beschlussfähig ist. Da haben wir uns überlegt, was passiert, wenn wir schwächeln, wenn dei Beteiligung evtl. zurückgeht. Für diesen Fall haben wir diesen Satz vorgesehen. Wenn dieser Fall auftreten sollte, muss unverzüglich ein neuer LPT einberufen werden, der immer beschlussfähig ist. Jetzt wurde der Einwand geäußert, dass da "unverzüglich" steht. Wenn sich die Leute dort ohne Erreichen des Quorums angesammelt haben, könnten sie sofort einen neuen LPT durchführen. So ist das nicht zu verstehen. Auch für diesen LPT sind die Ladungsfristen wieder einzuhalten, die in § 9 geregelt sind. Daher kann ich dieser Deutung nicht folgen. Da muss neu geladen werden.
Anmerkung: Wir brauchen das nicht. Wir haben keinen Passus drin, der eine Einladung ohne Fristen vorsieht. Das lässt sich auch nicht tricky konstruieren.
Anmerkung: Mir reicht das, wenn es allen klar ist und es auch so im Protokoll festgehalten ist.
Ergebnis: Der LPT beabsichtigt Folgendes: mit obiger Bestimmung soll verhindert werden, dass ein auf einen beschlussunfähigen LPT folgender LPT wiederum beschlussunfähig ist. Dass am Ort des ersten beschlussunfähigen LPT sofort ein neuer beschlussfähiger LPT aabgehalten wird, ist ausgeschlossen. Die Ladungsfristen für den immer beschlussfähigen zweiten LPT, müssen eingehalten werden.
5. zu § 32 Inkrafttreten
Anmerkung: die neue Satzung sollte am 7.02. in Kraft treten.
Versammlungsleiter: ..Bei dem Antrag ist also "7.2." einzusetzen. Ich sehe, es gibt keinen Beratungsbedarf. Dann Abstimmung wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Niemand. Damimt ist der Antrag angenommen.
6. Abstimmung über den Satzungsänderungsantrag SÄ01 in der vom LPT sinnerhaltend-redaktionell angepassten Fassung
Versammlungsleiter:..Wie sieht es mit der Zahl der Akkreditierten aus.
Akkreditierung: Noch immer 30.
...
Versammlungsleiter: Wer stimmt gegen den Antrag "Neufassung der Landessatzung" Niemand. Wer enthält sich. Niemand.
Wahlleiter: Ich habe 27 gezählt.
Versammlungsleiter: Damit ist die Mehrheit klar erreicht und die Satzung ist angenommen.
- dies ist eine Zusammenfassung; maßgeblich ist das offizielle Protokoll des LPT 2011
1. § 17
Sachantrag: sinnerhaltende, redaktionelle Änderung:
Der Landesvorstand besteht ''zum Zeitpunkt der Wahl'' mindesten aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister,
d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzer.
Versammlungsleiter: Eine Gegenstimme, eine Enthaltung. Der Sachantrag ist angenommen und der Entwurf damit abgeändert.
2. § 18
Anmerkung: Ich halte es für gefährlich, wenn da drin steht: "Dem Rücktritt steht es gleich, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann." wer legt das fest?
Rede und Gegenrede.
Ergebnis: Der LPT beabsichtigt, mit obiger Bestimmung sonstige objektive Hinderungsgründe aufzuführen, wie Tod; dauernde, im Zweifel durch ein Gericht festgestellte, Geschäftsunfähigkeit und ähnliches. Es ist ausgeschlossen, dass der Vorstand gegen den erklärten Willen eines seiner Mitglieder beschließt, dieses könne seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen. Wenn erforderlich, soll das Protokoll von Schiedsgerichten als Auslegungshilfe herangezogen werden.
3. zu § 16 Abs 2 Satz 2
Sachantrag: sinnerhaltende, redaktionelle Änderung:
Seine ordentliche Neuwahl findet zwischen dem elften und dem zwölften Monat nach Beginn seiner Amtszeit statt.
Änderung: ''Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt.''
Anmerkung: Das ist ein Last-Minute-Fehler.
Versammlungsleiter: Sachantrag auf Änderung Par 16. Abs 2 Satz 2: vormals "zwischen dem 11. und 12. Monat" jetzt "innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt". Gibt es zum Antrag Wortmeldungen? Nein. Wer stimmt dem Antrag zu? Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich. Niemand. Damit ist der Antrag angenommen. Vielen Dank.
4. zu § 12
Anmerkung: Paragraph 12 bitte ich noch um eine Darstellung, Abs 1, Satz 2.
Koordinator: Da gibt es den Einwand, - fangen wir mal weiter vorne an. Wir haben die berühmten 10% der Stimmeberechtigten aufgenommen, die auf einem LPT anwesend sein müssen, damit der beschlussfähig ist. Da haben wir uns überlegt, was passiert, wenn wir schwächeln, wenn dei Beteiligung evtl. zurückgeht. Für diesen Fall haben wir diesen Satz vorgesehen. Wenn dieser Fall auftreten sollte, muss unverzüglich ein neuer LPT einberufen werden, der immer beschlussfähig ist. Jetzt wurde der Einwand geäußert, dass da "unverzüglich" steht. Wenn sich die Leute dort ohne Erreichen des Quorums angesammelt haben, könnten sie sofort einen neuen LPT durchführen. So ist das nicht zu verstehen. Auch für diesen LPT sind die Ladungsfristen wieder einzuhalten, die in § 9 geregelt sind. Daher kann ich dieser Deutung nicht folgen. Da muss neu geladen werden.
Anmerkung: Wir brauchen das nicht. Wir haben keinen Passus drin, der eine Einladung ohne Fristen vorsieht. Das lässt sich auch nicht tricky konstruieren.
Anmerkung: Mir reicht das, wenn es allen klar ist und es auch so im Protokoll festgehalten ist.
Ergebnis: Der LPT beabsichtigt Folgendes: mit obiger Bestimmung soll verhindert werden, dass ein auf einen beschlussunfähigen LPT folgender LPT wiederum beschlussunfähig ist. Dass am Ort des ersten beschlussunfähigen LPT sofort ein neuer beschlussfähiger LPT aabgehalten wird, ist ausgeschlossen. Die Ladungsfristen für den immer beschlussfähigen zweiten LPT, müssen eingehalten werden.
5. zu § 32 Inkrafttreten
Anmerkung: die neue Satzung sollte am 7.02. in Kraft treten.
Versammlungsleiter: ..Bei dem Antrag ist also "7.2." einzusetzen. Ich sehe, es gibt keinen Beratungsbedarf. Dann Abstimmung wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Niemand. Damimt ist der Antrag angenommen.
6. Abstimmung über den Satzungsänderungsantrag SÄ01 in der vom LPT sinnerhaltend-redaktionell angepassten Fassung
Versammlungsleiter:..Wie sieht es mit der Zahl der Akkreditierten aus.
Akkreditierung: Noch immer 30.
...
Versammlungsleiter: Wer stimmt gegen den Antrag "Neufassung der Landessatzung" Niemand. Wer enthält sich. Niemand.
Wahlleiter: Ich habe 27 gezählt.
Versammlungsleiter: Damit ist die Mehrheit klar erreicht und die Satzung ist angenommen.