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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2011-02-25

225 Bytes hinzugefügt, 05:23, 3. Mär. 2011
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5. Abstimmungen und Beschlüsse
===5. Abstimmungen und Beschlüsse===
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlussvorlagen werden behandelt, wenn diese mindestens 24 Stunden zuvor im Landeswiki veröffentlicht wurden. Eine erheblich sinnverändernde Änderung der Beschlussvorlage während der Vorstandssitzung ist nicht möglich.
====5(a) Umlaufbeschlüsse====
Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden.
===6. Rederecht===
Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in telefonischen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Worterteilung soll in einer Sache höchstens dreimal an den gleichen Redner erfolgen. Die Redezeit in der Aussprache sollte drei Minuten pro Redner nicht überschreiten. Zur Begründung von Anträgen kann dem Antragssteller eine Redezeit von fünf Minuten eingeräumt werden. Die Regelung kann analog auf Gäste angewandt werden.
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