Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Benutzer:Nr 75:in spe/asdf

1 Byte hinzugefügt, 16:21, 6. Mär. 2011
§ 11 Der Regionalvorstand
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
:(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Landesvorstandes Regionalvorstandes vertreten.
:(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
:(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung.
 
===§ 12 Satzung ===
1.207
Bearbeitungen

Navigationsmenü