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→Plakatierung
* '''Stände beantragen und Leute organisieren!''' Dokumentation hier im Wiki anlegen.
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Klarstellung zur "Genehmigung": Die Wahlplakatierung muss im eigentlichen Sinne nicht beantragt werden, sondern nur angezeigt, d.h. die Wahlplakatierung kann grundsätzlich nicht verweigert werden. Allerdings darf die Behörde Einschränkungen z.B. zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung festlegen. Gegen diese steht wie üblich der Verwaltungsrechtsweg offen. Wenn wir trotz Nachfragen nicht bis <font color=red>11.09.</font> Rückmeldungen haben, sollten wir spätestens den Rest plakatieren!
<font color=red>Problem: </font> Bis dato wie's scheint nur in Cottbus plakatiert (auch da stark unvollständig). Dringend in restlichen Gebieten plakatieren! (Bevorzugt Einkaufsgebiete, Innenstädtische Fußgängermeilen, Hauptverkehrsstraßen, Straßenbahn- und Busstrecken)
===Burg===