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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-03-16

12.655 Bytes hinzugefügt, 14:07, 17. Mär. 2011
Protokoll
[http://satzung.piratenpad.de/27 Arbeitspad]
== Vorschlag Teilnehmer:==*[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]*[[Benutzer:Bastian|Bastian]] ==Gäste==*[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]]*[[Benutzer:uk|uk]]*[[Benutzer:701|Sven]] ab 23:59h*[[Benutzer:Christoph B.|Christoph]] ab 23:49h*[[Benutzer:.ike|Ike]] ab 21:56h ==Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
* .... Lars eröffnet die Sitzung um 21.?? 15 h
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* .... Lars übernimmt die VL.
*Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
Teil A: noch zu überarbeitender Entwurf für alles andere
Entwurf: Mustersatzung Regionalverbände =Abschnitt 1 - ''Der Regionalverband''= == § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet == :(1) Der Regionalverband _____________ (Kurzbezeichnung: PIRATEN _______) der Piratenpartei Deutschland, im Folgenden Regionalverband genannt, ist eine Gliederung des Landesverbands Brandenburg der Piratenpartei Deutschland. :(2) <sup>1</sup>Der Sitz des Regionalverbandes ist ________ . <sup>2</sup>Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle. :(3) Das Tätigkeitsgebiet des Regionalverbandes umfasst die kreisfreie Stadt _______ und die Landkreise _________________ und _________________ . <evtl. "Tätigkeitsgebiet" anderer Terminus?> === § 2 Mitgliedschaft === :(1) Mitglieder des Regionalverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet desselben haben. :(2) <sup>1</sup>Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Regionalverbandes nach Zustimmung des Landesvorstandes, sofern nach Maßgabe der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (im folgenden Landessatzung) nicht eine niedrigere Gliederung zuständig ist. <sup>2</sup>Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert.<sup>3</sup>Der Regionalvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen.<sup>4</sup>Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Regionalverbandes. :(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet. :(4) Im Übrigen gelten die §§ 2, 3 und 5 der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung. :(5) Sämtliche in dieser Satzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra. === § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder=== :(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung geregelt. :(2) <sup>1</sup>Jedes Mitglied hat auf der Hauptversammlung und in öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht der freien Rede. <sup>2</sup>Die Bemessung der Redezeit wird durch die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs geregelt. :(3) Jedes Mitglied hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen. :(4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder ist in § 3 Absatz 4 der Landessatzung abschließend geregelt. === § 4 Ordnungsmaßnahmen === :(1) Verstößt ein Pirat gegen Satzungsbestimmungen oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt. :(2) <sup>1</sup>Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Regionalvorstand angeordnet. <sup>2</sup>Über ein Verhalten, das der Sanktionierung durch die Ordnungsmaßnahme, der Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, oder die des Ausschlusses aus der Piratenpartei Deutschland bedarf, ist dem Landesvorstand zu berichten, der darüber entscheidet, ob diese Ordnungsmaßnahme verhängt oder bei dem zuständigen Schiedsgericht beantragt wird. :(3) Der Einspruch gegen die Enthebung von einem Parteiamt hat zur Folge, dass die Ordnungsmaßnahme bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung entfaltet. :(4) <sup>1</sup>In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Regionalvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. <sup>2</sup>Die etwaig bestehende Möglichkeit beim zuständigen Schiedsgericht eine einstweilige Aufhebung dieser Ausschließungsmaßnahme zu beantragen, bleibt unberührt. :(5) Die Gliederungen unterhalb des Regionalverbandes können entsprechende Bestimmungen in ihre Satzungen aufnehmen. :(6) <sup>1</sup>Zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber nachgeordneten Gebietsverbänden ist der Regionalvorstand nicht befugt. <sup>2</sup> Abs 2 Satz 2 findet entsprechende Anwendung :(7) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach den Absätzen 1 und 5 wird die Anrufung eines Schiedsgerichtes sowie die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe nach Maßgabe der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet. *soweit konsent. =Abschnitt 2 - ''Die Organe des Regionalverbandes''= ==''1. Unterabschnitt''== ===§ 5 Organe des Regionalverbandes=== :(1) Organe des Regionalverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Regionalvorstand  :(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird. :(3) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am .............. <sollte aus akademischer Sicht berücksichtigt werden.> *soweit konsent. ==''2. Unterabschnitt - Die Hauptversammlung'' == ===§ 6 Hauptversammlung === :(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder des Regionalverbandes __________________ und dessen oberstes Organ. :(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes. :(3) Der Regionalvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Bei Wahl des Tagungsortes soll der Erstreckung des Regionalverbandes auf mehrere Gebietskörperschaften der zweiten Stufe Rechnung getragen werden. - Ausdehnung klingt schöner- soll: Hauptversammlung müsste abwechselnd in verschiedenen Landkreisen/ Kreisfreien Städten stattfinden  :(4) <sup>1</sup>Die Einladung erfolgt durch eMail an die Mitglieder. <sup>2</sup>Einer Signatur nach § 126a Abs 1 BGB iVm mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. <sup>3</sup>Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle eMail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. <sup>4</sup>Ist die eMail an die vom Mitglied mitgeteilte eMail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung des Inhaltes der Ladung gem. Abs 3 auf der Hauptseite des Wikis des Landesverbandes Brandenburg. <sup>5</sup>Alternativ kann die Einladung auch durch einfachem Brief übermittelt werden. :(5) <sup>1</sup>Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Absatz 3 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. <sup>2</sup>Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis. :(6) Die Hauptversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. *soweit konsent (Abs 4 Satz 4 bitte noch überarbeiten) ===§ 7 Tagung=== :(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die §§ 10, 11, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung. :(2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich. -- noch einmal prüfen, ob §§ Landessatzung für Regionalverband passen; Zahl der Wahlhelfer etc.; Erfassung von Verweisungen innerhalb der Landessatzung der in Bezug genommenen §§ - Gesamtwahl: s. §13 LPT-GO *soweit konsent  ===§ 8 Aufgaben=== :(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Regionalvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. <sup>2</sup>Vor der Beschlussfassung über den finanziellen Teil des Vorstandsberichtes nimmt er den Bericht der Kassenprüfer, und sofern solche gewählt wurden, den der Rechnungsprüfer, entgegen. :(2) Die Hauptversammlung beschließt ein Programm, das seine wesentlichen Grundlagen in den Programmen des Landesverbandes und der Bundespartei findet. :(3) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Satzung. <sup>2</sup>Soll von wesentlichen Grundgedanken der Landessatzung abgewichen werden, stellt der Regionalvorstand die beabsichtigten Satzungsänderungen zunächst einem - vom Landesvorstand zu bestellenden - Fachgremium vor. :(4) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung wählt die nach der Finanzordnung im Abschnitt der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung erforderlichen Kassenprüfer. <sup>2</sup>Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes. <sup>3</sup>Darüberhinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer zu wählen, denen unmittelbar nach ihrer Wahl alle finanzrelevanten Unterlagen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben der Amtszeit des bisherigen Vorstandes und das Vermögen des Regionalverbandes, am Tagungsort der Hauptversammlung vorzulegen sind. <sup>4</sup>Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde, müssen zwei Rechnungsprüfer gewählt werden.<sup>5</sup> Die Amtszeit der Rechnungsprüfer endet mit deren Entlassung durch die Hauptversammlung. *Abs. 4 wäre noch zu überarbeiten, ansonsten konsent. ===§ 9 Anträge und Rederecht=== :(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung einzureichen. :(2) Im Übrigen finden § 15 Abs 2 bis 6 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung. *soweit konsent  Teil B: Aufspaltungsregelung  - Rest folgt/vertagt -
:*Vorschlag vom 23.02.2011 für die Aufspaltungsregel:
*5. Salvatorische Klausel
:wie üblich
Teil C: Umwandlung oder Gründung
 
====TOP 4 Fahrplan Regionalverbände====
*Kandidaten
:CB, EE,SPN,OSL (Erweiterung zum KPT 11/2011 .1 geplant):* Evtl. auch schon "vor" den Sommer-Semesterferien (Juli/August):* Entwurf der Tagesordnung/des Fahrplans zum KPT/RPT Akkreditierung Mitglieder KV CottbusTOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den VorstandTOP 02 - Wahl des VersammlungsleitersTOP 03 - Wahl des ProtokollführersTOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen EinberufungTOP 05 - Feststellung der BeschlussfähigkeitTOP 06 - Beschluss der TagesordnungTOP 07 - Beschluss über die Zulassung von GästenTOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und VideoaufnahmenTOP 09 - Beschluss der Wahl- und GeschäftsordnungTOP 10 - Wahl des Wahlleiters und des WahlhelfersTOP 11 - Wahl der RechnungsprüferTOP 12 - Tätigkeitsberichte der VorständeTOP 13 - Bericht der RechnungsprüferTOP 14 - Entlastung des VorstandesTOP 15 - Sonstige AnträgeTOP 15.1 - Wille zur Erweiterung des KV Cottbus"Der Kreisparteitag des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Die Mitglieder des Kreisverbandes Cottbus sind gewillt, am heutigen Tage das Tätigkeitsgebiet um den Landkreis Spree-Neiße, den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und den Landkreis Elbe-Elster zu erweitern. Der so gegründete Regionalverband soll den Namen "Regionalverband Cottbus-Südbrandenburg" tragen." WENN 15.1 = ja, dann:Zusätzliche Akkreditierung Mitglieder SPN, OSL, EETOP 16 - Bestätigung der Tagesordnungspunkte 02 bis 10 durch die neu zusammengesetzte VersammlungTOP 17 - Bekundung des Willens zur Gründung eines gemeinsamen Regionalverbandes WENN 17 = ja, dann:TOP 18 - SatzungsänderungsanträgeTOP 18.1 - Neufassung der SatzungTOP 19 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des VorstandesTOP 20 - ProgrammänderungsanträgeTOP 21 - SonstigesTOP 22 - Schließen der Versammlung WENN 15.1 = nein, dann:TOP 16 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des VorstandesTOP 17 - SatzungsänderungsanträgeTOP 18 - ProgrammänderungsanträgeTOP 19 - SonstigesTOP 20 - Schließen der Versammlung WENN 17 = nein, dann:TOP 18 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des VorstandesTOP 19 - SatzungsänderungsanträgeTOP 20 - ProgrammänderungsanträgeTOP 21 - SonstigesTOP 22 - Schließen der Versammlung  
:LDS,LOS,FFO (Gründung in den nächsten 1-3 Monaten geplant)
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am ??05.??04.2011 um 21.00Uhr statt.:Die Sitzung wurde um ??00.?? 15 Uhr geschlossen.
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