__NOTOC__
Sitzung der AG Satzung am Donnerstag, dem 21.04.2011, 21:00<br />
Arbeitspad: [http://satzung.piratenpad.de/32Arbeitspad]== Teilnehmer :==* ...[[Benutzer:Bastian|Bastian]]* ...* ...[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]== Gäste ==* ...[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]]* ...* ...[[Benutzer:Uk|Uk]]== Tagesordnung ===== TOP 1 Begrüßung ===* Lars eröffnet die Sitzung um 21.30 h=== TOP 2 Versammlungsleiter / Protokollführer Wahl eines Versammlungsleiters===* Lars übernimmt die VL.*Das Protokoll wird gemeinsam geführt.=== TOP 3 Koordinatorenwahl Überarbeitung/ Nacharbeit der letzten Ergebnisse===* Koordinatorenwahl wurde auf Umfangreicher Gedankenaustausch über die Organisation der vergangenen Sitzung für den 21Gebietserweiterung (Zweckänderung), § 33 BGB iVm § 40 BGB.04.2011 terminiert==''3.Unterabschnitt - Der Regionalvorstand''== === TOP § 11 Der Regionalvorstand=== :(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:::a) dem 1. Vorsitzenden, ::b) dem 2. Vorsitzenden, ::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern. :(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten. :(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.:(4 Arbeit an ) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung.*Evtl. sollten die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werden.:* Anregung: Regelung der Mustersatzung Einzelvertretungsberchtigung für Regionalverbände ===Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto).* ansonsten konsent.=== TOP 5 Anfragen § 12 Satzung ===Diese Satzung kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.Diese Frage bleibt erst einmal offen.==== Anfragen des KV Cottbus =Spaltung in Kreisverbände ===* Der Kreisvorstand Aufspaltung des KV Cottbus führt am 02Regionalverbandes:1.05 <sup>1</sup>Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände aufzuspalten. eine Vorstandssitzung <sup>2</sup>Dies erfolgt durch. Hier soll die Einberufung Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Sitzung des Parteitages zum 02Regionalparteitages.07* Antragsfrist für Spaltung . beschlossen werden. Der Kreisvorstand würde sich freuen, wenn der Entwurf der Einladung und der Tagesordnung zum Parteitag wie SÄA* Satzungsänderung gleichz* offen bei RV von der AG Satzung auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durchgeschaut werden könntemehr als 3 LK / Kf Sadt:Abspaltungen einzelner KV:* httpErledigung der Vorstandsämter:2. <sup>1</sup>Der Regionalparteitag nimmt die Tätigkeitsberichte des Vorstandes entgegen und entscheidet auf Antrag der Rechnungsprüfer über dessen Entlastung.<sup>2</wikisup> Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.piratenbrandenburg* 3.deScheitern der Aufspaltung:<sup>1</Cottbussup>Können die so aufgespalteten Kreisverbände auf dem laufenden Regionalparteitag ihren jeweiligen Vorstand und die jeweiligen Kassenprüfer nicht wählen, so gilt die Aufspaltung als gescheitert und alle vorläufigen Folgen aus Ziffer 1 und 2 werden revidiert. <sup>2</Treffensup>Ansonsten gilt die Aufspaltung als erfolgreich. <sup>3</2011-05-02#zu_TOP_12:_Beschluss_zur_Einberufung_eines_Kreisparteitages* Der Kreisverband Cottbus hat den bisherigen Stand sup>Die Mitgliedschaft im Regionalverband endet mit Ende der Regionalsverbands-Muster-Satzung der AG Satzung auf Mitgliederversammlung des Regionalverbandes und wird mit allen Rechten und Pflichten in die individuellen Bedürfnisse angepasst:Mitgliedschaft in den jeweiligen Kreisverband überführt.:* http4. Abwicklung:<sup>1</sup>Der Regionalverband wählt vor seiner Auflösung ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremien, das die Geschäfte des Regionalverbandes abwickelt und das Vermögen verteilt. <sup>2</wikisup>Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.piratenbrandenburg12.de/Cottbus des folgenden Jahres zu erstellen ist. <sup>3</sup>Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, den Regionalverband#Entwurf_der_Satzung_des_Regionalverbandesabzuwickeln, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.* Hierzu bestehen allerdings noch Fragen bzw4.1. Anmerkungen Folgen für die Finanzmittel:<sup>1</sup>Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Finanzmittel - soweit diese in dieser Sitzung bereits geklärt wurden (insbesondere im Rahmen sie erfolgt anstelle der regulären Kassenübergabe. <sup>2</sup>Die zum Zeitpunkt der bisherigen Leerparagraphen 12, 13 Aufspaltung vorhandenen Guthaben und 14), können sie gerne übersprungen werdenVerpflichtungen sind wie folgt zu teilen::* Fehlen im Satzungsentwurf (nocha) Ausführungen zur "Beendigung Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% des Guthabens/der Mitgliedschaft" oder sind diese nicht notwendig?Verpflichtungen. :b) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.* Fehlen im Satzungsentwurf (nochLandkreise) Ausführungen zur "Auflösung des Regionalverbandes" oder <pre>Bsp100 €// 12,60 pro Mitglied; 15 % sind diese nicht notwendig?1,893 LandkreiseLK a Mitgl / 1,89LK b Mitgl LK c MitglVerteilunga 1. 15b 1. 15c 1. 15Zwischenerg 45BundesFO:* Fehlen im Satzungsentwurf (noch4) Ausführungen Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu "Urabstimmungen" oder sind diese nicht notwendig?entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen. :* Fehlen im Satzungsentwurf (noch5) Ausführungen zu "Finanzen / Datenschutz" oder sind diese nicht notwendig?:* Der § zu den Übergangsvorschriften wurde durch uns durch den Satz "Zugleich tritt Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. (6) Ist in der Satzung des Kreisverbandes Cottbus des Landesverbandes Brandenburg keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. </pre>:Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Piratenpartei Deutschland vom 31Aufspaltung) zu erfolgen. August 2009, zuletzt geändert am * 4. Oktober 2010, außer Kraft2." ergänzt - ist dies so korrekt?Folgen für die Sachmittel* Ohnehin geplant war Sicher :<sup>1</sup>Dem Abwicklungsgremium obliegt die Aufnahme Ausführung der Teilung der Sachmittel zum Stichtag 31.12. des laufenden Jahres. <sup>2</sup>Sie werden bis zur Aufteilung vom Abwicklungsgremium verwaltet und von Ausführungen zur "Aufspaltung diesem in möglichst gleichwertige Chargen aufgeteilt. <sup>3</sup>Bei Bruchteilsunterschieden oder nicht teilbaren Sachmitteln entscheidet das Los. :<sup>4</sup>Auf eine wertmäßige Gleichbehandlung der Kreis- bzw. Stadtverbände ist zu achten. <sup>5</sup>Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, fällt das Sachmittel dem Landesverband zu, der es im Namen der Kreisverbände" - daher dazu erstmal keine Anmerkungentreuhänderisch verwaltet.* Der Kreisvorstand des KV Cottbus bedankt sich bei :<sup>6</sup>Verfügungen über das Sachmittel über den Treuhandauftrag hinaus (z.B. der Verkauf) sind mit 2/3 der AG Satzung ausdrücklich für die Arbeit bei Stimmen der Erstellung dieser Mustersatzung! Kreis-bzw. Stadtverbände zu beschließen. <sup>7</sup>Im Falle, dass sich die Kreis-[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 16:11bzw. Stadtverbände nicht einigen können _und_ die Verwaltung des Sachmittels wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursacht, 20entscheidet der Landesvorstand. Apr*Aufspaltungsformel konsent. 2011 = Abschnitt 4 - ''Pflichten der Inhaber von Parteiämtern'' ====§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern ===:(CEST1) Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes iSd § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.=== TOP 5 Terminierung Koordinatorenwahl ===Donnerstag 19.05.2011, 21.00h=== TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung ===:Die nächste Sitzung findet am 05.05.2011 um 21.00Uhr statt.:Weitere Sitzungen am 19.05.2011 und 26.05.2011 (weiterer Termin, wenn notwendig).:Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.:Die Sitzung wurde um 22.40h Uhr geschlossen.