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Änderungen

Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-05

6.799 Bytes hinzugefügt, 00:17, 6. Mai 2011
Protokoll
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__NOTOC__
Sitzung der AG Satzung am Donnerstag, dem 05.05.2011, 21:00<br />
[http://satzung.piratenpad.de/33 Arbeitspad]
==Teilnehmer:==
*[[Benutzer:Bastian|Bastian]]
*[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]

==Gäste==
*[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]]
*[[Benutzer:uk|UK]]
*[[Benutzer:FireFox|FireFox]]
*[[Benutzer:Christoph_B.|Christoph]]

==Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
* Lars eröffnet die Sitzung um 21.58 h
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* Lars übernimmt die VL.
*Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
===TOP 3 Überarbeitung/ Nacharbeit der letzten Ergebnisse===
==''3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand''==
===§ 11 Der Regionalvorstand===
:(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
::a) dem 1. Vorsitzenden,
::b) dem 2. Vorsitzenden,
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
:(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
:(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
:(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung.
*Evtl. sollten die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werden.
:* Anregung: Regelung der Einzelvertretungsberchtigung für Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto).
* ansonsten konsent.
* heute vertagt.
===§ 12 Satzung ===
Diese Satzung kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Diese Frage bleibt erst einmal offen.
* heute vertagt.
===§13 Spaltung in Kreisverbände ===
:(1) <sup>1</sup>Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände bzw. Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. <sup>2</sup>Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.
:(2) <sup>1</sup>Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe iSd. übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. <sup>2</sup>Sind über § 14 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
:(3) <sup>1</sup> Vor der Aufspaltung nimmt der Regionalparteitag die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis - das vom Vorstand zu erstellen ist - entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer iSd § 8 Abs 4 dieser Satzung über dessen Entlastung.<sup>2</sup> Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
:(4) <sup>1</sup>Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen Ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen.<sup>2</sup> Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.

*grds. konsent.

===§ 14 Abwicklung der Aufspaltung===
:(1)<sup>1</sup>Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen.<sup>2</sup>Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. <sup>3</sup>Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.<sup>4</sup> Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. <sup>5</sup> Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
:(2) <sup>1</sup>Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. <sup>2</sup>Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
:(3) Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
:*a) Finanzmittel (Guthaben) und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
:1) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% des Guthabens und der Verbindlichkeiten.
:2) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
:3) :Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
:*b) <sup>1</sup>Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. <sup>2</sup>Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. <sup>3</sup>Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen - die ggfls. durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen.<sup>4</sup> Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. <sup>5</sup>Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veäußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
:(4) <sup>1</sup>Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen.<sup>2</sup>Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.

*grds. konsent.

= Abschnitt 4 - ''Pflichten der Inhaber von Parteiämtern'' =
===§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern ===
:(1) Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes iSd § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.
*vertagt.
=== TOP 5 Terminierung Koordinatorenwahl ===
19.05.2011 (!)
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am 19.05.2011 um 21.00h statt.
:Weitere Sitzung evtl. am 26.05.2011 (weiterer Termin, wenn notwendig).
:Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.
:Die Sitzung wurde um 00.10h Uhr geschlossen.
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