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(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes Südbrandenburg nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Kreisverbandes Regionalverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
==== Art. 3.2: Anträge an den Regionalvorstand ====
(1) Der Kreisvorstand Regionalvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Regionalverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Regionalverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
(2) Antragsberechtigt sind alle Piraten des Regionalverbandes Südbrandenburg und Vorstandsmitglieder übergeordneter Gliederungen. Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
(3) Die E-Mail-Adressen des gesamten Vorstandes und die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitglieder des Vorstandes werden an geeigneter Stelle im Landeswiki und im Blog des Regionalverbandes Südbrandenburg veröffentlicht.
(4) Das Postfach des Kreisverbandes Cottbus Regionalverbandes Südbrandenburg (Piratenpartei Deutschland, Regionalverband Südbrandenburg, Postfach 10 08 04, 03008 Cottbus) wird regelmäßig vom 1. Vorsitzenden, bei nicht Verfügbarkeit vom 2. Vorsitzenden, geleert. Der 1. Vorsitzende, bzw. der 2. Vorsitzende, führt ein dem Datenschutz unterliegendes Posteingangs- und Postausgangsbuch. Eingehende Sendungen werden vom Empfänger umgehend beantwortet.
=== Art. 7: Gültigkeitsbereich ===
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