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Parteitag/2011.2/Geschäftsordnung

163 Bytes hinzugefügt, 12:28, 16. Aug. 2011
§ 11 Offene und geheime Wahl
====§ 11 Offene und geheime Wahl====
(1) Grundsätzlich wird offen Der Vorstand, das Schiedsgericht und die Ersatzschiedsrichter werden geheim gewählt. Ein GO-Antrag auf geheime Wahl kann gestellt werden.
(2) Der Vorstand, das Schiedsgericht und Vor der Wahl zu anderen Parteiämtern soll die Ersatzschiedsrichter Versammlung befragt werden geheim , ob sie eine offene Wahl wünscht. Erhebt sich kein Widerspruch, wird offen gewählt.  (3) Über einen GO-Antrag auf geheime Wahl wird nicht abgestimmt; er gilt als angenommen.
====§ 12 Einzelwahl====
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