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Positionspapier/06

1.369 Bytes hinzugefügt, 13:55, 22. Aug. 2011
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|Thema=
Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
|Inhalt=
Bei geplanten Veranstaltungen, wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen, sollen Polizisten eindeutig identifiziert werden können, etwa durch eine Identifikationsnummer. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.
==Begründung==
Die vergangenen Großdemonstrationen der FSA, S21 und weitere haben gezeigt, dass bei Übergriffen seitens der Polizei eine Strafverfolgung nicht bzw. kaum möglich ist, da auf Grund von Masken / Helmen bzw. fehlenden Kennzeichnungen die Identifizierung betreffender Polizisten nicht möglich ist. Zudem zeigte die jüngste Vergangenheit, dass selbst der eine oder andere Übergriff seitens vereinzelter Polizisten durch Partner bzw dem gesamten Trupp gedeckt wurden. Eine Kennzeichnung, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt, ist im Gegensatz zum bestehenden Vermummungsverbot erforderlich.
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