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Vorstand/Antrag/2011-018

Keine Änderung der Größe, 16:24, 22. Aug. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Antrag Teil 1 (Vorprüfung):'''
Der Landesvorstand soll bitte prüfen ob folgender Antrag per Beschlussbearbeitet werden darf, oder ob es eine Änderung der Landessatzung vonNöten hätte. Insbesondere dann wenn er angenommen werden würde.
Sollte eine theoretische Annahme dieses Antrages möglich sein und damitnicht gegen die Satzung verstoßen werden wird dieser (Antrag Teil 2) nachAbschluss der Prüfung auf der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt.
'''Antrag Teil 2 (Der eigentliche Antrag):'''
Der Vorstand möge beschließen:
Jede Untergliederungsebene kann einen Piraten in den Landesvorstandentsenden. Dieser Pirat hat innerhalb des Landesvorstandes eine beratendeTätigkeit.
Dieser Pirat soll „Kundiger Pirat“ genannt werden
Er wird in alle Vorgänge des Landesvorstandes eingebunden. Ein Stimmrechtbesitzt der „Kundige Pirat“ NICHT. Bei Landesvorstandssitzungen mussder „Kundige Pirat“ keine „Wortmeldung“ beantragen. Er unterliegtauch der Verschwiegenheitspflicht und darf Interna des Landesvorstandesnicht nach außen tragen. Darunter fallen auch Mailaustausch und Meinungender Vorstandsmitglieder.
Der „Kundige Pirat“ nimmt ausdrücklich an der gesamtenLandesvorstands-Kommunikation teil. Er darf auch nicht in nichtöffentlichen Belangen ausgeschlossen werden. Diese gilt auch fürVorstandssitzungen.
Der „Kundige Pirat“ muss eine DSV hinterlegt haben.
gewählt.
In Kreisen wo noch keine Untergliederungsebenen vorhanden sind kann von denstimmberechtigten Piraten des betreffenden Kreises eine Wahl getroffenwerden.
Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl nicht notwendig. Die Ladungenmüssen aber an alle Mitglieder des Kreises mit einer Frist von 2 Wochenversendet werden. Dieses kann per E-Mail geschehen, sofern eineE-Mai-Adresse bekannt ist. Bei fehlender E-Mail-Adresse hat die Ladungschriftlich per Brief zu erfolgen.
Besteht ein Regionalverband entsendet dieser auch nur einen „KundigenPiraten“ und nicht für jeden eingebunden Kreis einen.
Jeder Pirat kann beantragen, dass für seinen Kreis ein „KundigerPirat“ gewählt wird. Der jeweilige Vorstand hat darüber nicht zuentscheiden. Der Beantragung muss stattgegeben werden.
|grund=
Beschlüsse können alle Kreise betreffen. Vorab ist eine Diskussion imWiki nicht immer optimal. Eine Auseinandersetzung auf der Vorstandssitzungist teilweise auch zu kurzfristig. Es kann auch nicht jeder zu diesenTerminen erscheinen. Wenn vorab aber schon aus jeden Kreis ein Pirat aktivan der Entscheidungsfindung mithelfen kann wird eher sichergestellt dassalle Facetten betrachtet werden können. Gleichzeitig bindet man somit dieBasis besser ein. Da der „Kundige Pirat“ auch kein Stimmrecht hatbesteht auch nicht die Gefahr, dass der Landesvorstand ausgehebelt wird.
Ich würde diese Aufgabe mit der eines sachkundigen Bürgers in denAusschüssen von SVV/GVV vergleichen wollen.
Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl (Untergliederungsebene vorhandenoder nicht) nicht notwendig, da der Pirat kein Stimmrecht besitzt. Dadurchsoll auch sichergestellt werden, dass Kreise mit sehr wenig aktiven Pirateneingebunden werden können.
Die Problematik „Ämteranhäufung“ habe ich absichtlich ausgelassen.Die Zahl der Aktiven Piraten ist nicht sehr groß und nicht alle Aktivenwollen auch ein Amt haben. Da dieses Amt kein Stimmrecht besitzt würde icheine mögliche „Ämteranhäufung“ für gut heißen. Außerdem soll dieBasis selber entscheiden wem sie es zutrauen.
|bemerkung=
Ich erwarte nicht, dass die gewünschte Prüfung bis zur darauf folgendenLaVo-Sitzung erfolgt. Wünschenswert wäre es, wenn dieses aber innerhalbvon 4 Wochen geschehen würde. Der neue Vorstand soll sich erst mal„finden“ ;)
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
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