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[[Kategorie:Südbrandenburg/Dokumente|Satzung]]
→§ 16 Inkrafttreten
== Abschnitt 4 - ''Schlussbestimmungen'' ==
==== § 16 Inkrafttreten ====
:(1) <sup>1</sup>Diese Satzung tritt am 02.07.2011 <$DATUM> in Kraft. <sup>2</sup>Zugleich tritt die Satzung des Kreisverbandes Cottbus des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft.
:(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.