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→Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle
== Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle ==
Holger Kipp ist für die Aufsicht über die Landedsgeschäftsstelle Landesgeschäftsstelle zuständig.Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine , die in der LGSstattfinden sollen , angemeldet.
Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich Regelmäßig regelmäßig in
der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese
planbar sind, im vorraus bei Holger Kipp anmelden.
Die Termine werden von Holger Kipp in einen speziell hierfür
vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen,
nachvollziehbar ist , wer sich wann in der LGS aufgehalten hat,
Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS
für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort
Bei auftretenden Problemen (bsp. nicht funktionierendes Internet,
Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der
kurzschließen wird.