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AG Gesundheit/GO

3 Bytes hinzugefügt, 19:14, 27. Okt. 2011
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===4.2. Vetorecht für Koordinatoren===
Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluß herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 66% Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik Gesundheit überstimmt werden.
==5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Gesundheit==
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