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Innere Sicherheit

9.972 Bytes hinzugefügt, 23:04, 7. Nov. 2011
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[[Link-Text]]Dies soll als Arbeitsentwurf einer Positionierung dienen, Ziel soll detaillierte Programmatik zur "inneren Sicherheit" im Land Brandenburg sein. Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Meinung der Piratenpartei wider. Der Verfasser hofft auf rege Diskussion!

== Definition ==
''"Innere Sicherheit" bezeichnet den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Innern der Gesellschaft heraus entwickeln. (Wikipedia: "Innere Sicherheit" vom 07.11.11, 2217)''
Dies umfasst (nicht ausschließlich) die "öffentliche Sicherheit und Ordnung", zu deren Schutz
*die Polizei
*das Landeskriminalamt
*die Staatsanwaltschaft
*das Landesamt für Verfassungsschutz
*kommunale Ordnungsbehörden (Ordnungsamt)
eingerichtet sind.

== Beschlossene Positionen ==
-Positionspapier 01 (Ablehnung der Polizeistrukturreform in Brandenburg)
-Positionspapier 05 (Öffentliche Überwachung einschränken)
-Positionspapier 06 (Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten)
-Positionspapier 15 (Biometrische Daten)
-Positionspapier 18 (Verbunddatei "Gewalttäter Sport" abschaffen oder Bedingungen anpassen)

Bereits beschlossene Positionspapiere sind in diesem Entwurf ausdrücklich integriert, da sie ggf. weiterentwickelt werden können.

== (Weitere) Positionierung ==
=== Ablehnung der Polizeistrukturreform in Brandenburg (Positionspapier 01) ===
Wortlaut des Positionspapiers:
<blockquote style="border: 1px blue solid; padding: 2em;">
In Brandenburg wird momentan von der Landesregierung versucht, die Polizei neu zu strukturieren. Dabei sollen aus den vielen Polizeiwachen nur noch vier große Direktionen entstehen. Zeitgleich sollen dabei noch bis zu 1900 Beamte eingespart werden. Das, obwohl die Beamten heute schon bis zur Belastungsgrenze arbeiten und viele Überstunden vor sich herschieben. Auch werden nötige Neueinstellungen (Anwärter) drastisch nach unten korrigiert (100 statt 150). Da somit die Polizei kaputtgespart wird, die aber wichtig zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, lehnt der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland die von der rot-roten Regierung geplante Reform der Polizeistruktur in der jetzigen Form ab.
</blockquote>

=== Öffentliche Überwachung (Positionspapier 06) ===
Wortlaut des Positionspapiers:
<blockquote style="border: 1px solid blue; padding: 2em;">
Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum - zum Beispiel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln - dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich.
</blockquote>

==== IST-Zustand ====
Der Polizei stehen im Rahmen der Gefahrenabwehr (BbgPolG) weitreichende Befugnisse zur Erfassung von Telekommunikationsdaten (z.B. Handyortung) und die systematische Abfilmung von Autokennzeichen zu.

==== Positionierung ====
Es drängt sich hier die Vergleichbarkeit zur Rasterfahndung auf – Stichwort "Handygate" in Dresden. Eine Datenerfassung bis hin zur Überwachung sämtlicher Kommunikationsdaten mag auch zur Gefahrenabwehr (Prävention, die Repression, also Strafverfolgung läuft über die Strafprozessordnung und liegt gesetzgeberisch in der Hand des Bundes) manchmal verhältnismäßig sein – hier aber nur individualisiert! Das massenhafte Sammeln von Daten kommt einem Generalverdacht gegen die Betroffenen gleich und ist schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus nicht hinnehmbar. Hier muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden; nur bei Gefahr im Verzug darf auf die Entscheidung eines Richters verzichtet werden. Diese ist jedoch auch nachträglich unverzüglich einzuholen.
Während die Erfassung von Telekommunikationsdaten durch die weitgehend zentralisierte Netze (nur wenige Provider) lediglich die Nutzung bestehender Infrastruktur bedeutet (und dennoch ein starker Eingriff bleibt), bedeutet eine systematische Kennzeichenerfassung im Zweifelsfalle den Aufbau einer komplett neuen Überwachungsinfrastruktur, deren ausschließlich rechtmäßige Nutzung zudem nicht sichergestellt werden kann.

=== Kennzeichnungspflicht von Polizisten (Positionspapier 05) ===
Wortlaut des Positionspapiers:
<blockquote style="border: 1px blue solid; padding: 2em;">
'''Position'''<br>
Bei geplanten Veranstaltungen, wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen, sollen Polizisten eindeutig identifiziert werden können, etwa durch eine Identifikationsnummer. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.<br>
<br>
'''Begründung'''<br>
Die vergangenen Großdemonstrationen der FSA, S21 und weitere haben gezeigt, dass bei Übergriffen seitens der Polizei eine Strafverfolgung nicht bzw. kaum möglich ist, da auf Grund von Masken / Helmen bzw. fehlenden Kennzeichnungen die Identifizierung betreffender Polizisten nicht möglich ist. Zudem zeigte die jüngste Vergangenheit, dass selbst der eine oder andere Übergriff seitens vereinzelter Polizisten durch Partner bzw dem gesamten Trupp gedeckt wurden. Eine Kennzeichnung, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt, ist im Gegensatz zum bestehenden Vermummungsverbot erforderlich.
</blockquote>

==== IST-Zustand ====
Gemäß § 9 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz) hat sich ein Polizist dem ''Betroffenen der Maßnahme'' gegenüber auf dessen Verlangen auszuweisen.
Das derzeitige Positionspapier 06 sieht vor, dass Polizisten weiterhin im geschlossenen Einsatz stets eindeutig identifizierbar sein müssen, bspw. durch eine offen sichtbare Nummer auf der Uniform.
Weitergehend würde ich fordern, den Polizisten nach Vorbild anderer Länder vorzuschreiben, im Dienst stets eine Kennzeichnung zu tragen, mittels derer sie eindeutig identifizierbar sind. Dies sollte im regulären Dienst ein Name, kann aber auch eine Nummer sein (wie in Berlin).

==== Positionierung ====
Die Gründe für die Kennzeichnungspflicht im geschlossenen Einsatz sind uns spätestens seit der Demonstration "Freiheit statt Angst" 2009 und Stuttgart 21 bekannt (und werden auch im Positionspapier angeführt). Eine Kennzeichnung auch während des "normalen" Dienstes sollte aus ähnlich gelagerten Gründen, aber auch schlicht deswegen erfolgen, um mehr Bürgernähe zu erzeugen. Die wenigsten Bürger kennen den Unterschied zwischen einem Polizeimeister und einem Polizeioberkommissar (geschweige denn die entsprechenden Amtsbezeichnungen überhaupt), was schon in der Ansprache des einzelnen Beamten zu Hindernissen der Kommunikation führt. Überhaupt wirkt eine Kommunikation "auf Augenhöhe" (Name gegen Name, statt Name gegen Uniform) deeskalierend. Weiterhin sollte sich ein Polizist auf Verlangen grundsätzlich ausweisen, legitimieren müssen. Dies einerseits, weil auch von Maßnahmen Unbetroffene ein legitimes Interesse an Klarstellung des Status des entsprechenden Beamten haben können, andererseits zum weitergehenden Schutz des Betroffenen. So könnten z.B. Zeugen einer rechtswidrigen Maßnahme eine Legitimierung des Beamten einfordern.

=== Unabhängige Ermittlungsbehörde für Fälle von Polizeigewalt (bislang von keinem Positionspapier umfasst) ===
==== IST-Zustand ====
Derzeit häufen sich Berichte von (rechtswidriger) Polizeigewalt. Gleichzeitig ist zu beobachten (und wird auch von Amnesty International seit Jahren beklagt!), dass die Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten (Beamten) überdurchschnittlich oft eingestellt werden, wonach dann gegen die (vermeintlichen?) Opfer vorgegangen wird. Die Gründe sind vor allem bei falsch verstandenem Corpsgeist und der Aussicht auf dienstliche und dienstbezogene (Negativ-) Konsequenzen zu sehen.

==== Positionierung ====
Hier könnte eine von der Polizei vor allem personell unabhängige Behörde Abhilfe schaffen und eine effektivere Aufklärung von (angeblicher) Polizeigewalt erwirken.


=== Polizeibeauftragter (bislang von keinem Positionspapier umfasst) ===
==== IST-Zustand ====
Polizisten sind mit Eingaben, Beschwerden, Vorschlägen, etc. derzeit an den Dienstweg gebunden, d.h. die Petition geht vom nächsthöheren Vorgesetzten an dessen Vorgesetzten usw. Gerade die Ankreidung von Problemen des Beamten in der Einheit oder im Dienst könnte so beeinträchtigt werden: Sind Vorgesetzte oder Kollegen betroffen oder gar Gegenstand etwa einer Beschwerde, könnte der Beamte eine berechtigte Eingabe zurückhalten, aus Angst vor Konsequenzen.

==== Positionierung ====
Nach dem Vorbild des "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" wäre die Einrichtung eines "Polizeibeauftragten" als neutrale und unabhängige Petitions- und Kontrollinstanz sinnvoll. Dies würde einerseits die demokratische Kontrolle der Sicherheitskräfte stärken, die Behörde (durch regelmäßige Berichte des Beauftragten an den Landtag und damit (mittelbar) an die Bevölkerung) insgesamt transparenter gestalten und auch der Polizei selbst die Möglichkeit an die Hand geben, auf Missstände (gleich welcher Art) aufmerksam zu machen.
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