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{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
{{Antrag
|nummer= 2011-037
|datum= 23.11.2011
|gliederung= KV Brandenburg
|antragsteller= [[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]]
|termin= -
|status= neu
|thema=
'''Umgang mit der Post an die Landesgeschäftsstelle'''
|antrag=
Regelmäßige Betreuer der Landesgeschäftsstelle sollen jeweils vom Landesvorstand befugt werden selbstständig Post an die Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei Brandenburg zu öffnen. Dies gibt für Post, die ausschließlich an die Partei und nicht an Personen in der Partei adressiert ist.
Der Befugte ist dazu verpflichtet den Landesvorstand umgehend über den Inhalt der Post zu informieren.
Bedingung für das Öffnen von Post an die Landesgeschäftsstelle ist das Vorliegen einer unterschriebenen Datenschutzverpflichtung, welche zum sorgfältigen Umgang mit eventuell persönlichen Daten verpflichtet.
Eventuelle weitere Einschränkungen definiert der Landesvorstand.
|grund=
Ich bin regelmäßig Dienstag und Mittwoch in der Landesgeschäftsstelle und nehme die Post aus dem Briefkasten. Heute gingen beispielsweise drei Briefe von Privatpersonen an die Landesgeschäftsstelle. Diese könnten beispielsweise Anträge, Beitragsermäßigungsersuchen oder Austrittsbekundungen enthalten.
Um die Post im Interesse der Absender zügig abzuarbeiten, wäre es hilfreich sie öffnen zu dürfen, um den Landesvorstand mitzuteilen worum es darin geht.
|bemerkung=
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
|mitzeichner=
# ???
# ...
|gegner=
# ???
# ...
}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2011-MM-DD|DD.MM.2011]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Antrag]]
__NOTOC__
{{Antrag
|nummer= 2011-037
|datum= 23.11.2011
|gliederung= KV Brandenburg
|antragsteller= [[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]]
|termin= -
|status= neu
|thema=
'''Umgang mit der Post an die Landesgeschäftsstelle'''
|antrag=
Regelmäßige Betreuer der Landesgeschäftsstelle sollen jeweils vom Landesvorstand befugt werden selbstständig Post an die Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei Brandenburg zu öffnen. Dies gibt für Post, die ausschließlich an die Partei und nicht an Personen in der Partei adressiert ist.
Der Befugte ist dazu verpflichtet den Landesvorstand umgehend über den Inhalt der Post zu informieren.
Bedingung für das Öffnen von Post an die Landesgeschäftsstelle ist das Vorliegen einer unterschriebenen Datenschutzverpflichtung, welche zum sorgfältigen Umgang mit eventuell persönlichen Daten verpflichtet.
Eventuelle weitere Einschränkungen definiert der Landesvorstand.
|grund=
Ich bin regelmäßig Dienstag und Mittwoch in der Landesgeschäftsstelle und nehme die Post aus dem Briefkasten. Heute gingen beispielsweise drei Briefe von Privatpersonen an die Landesgeschäftsstelle. Diese könnten beispielsweise Anträge, Beitragsermäßigungsersuchen oder Austrittsbekundungen enthalten.
Um die Post im Interesse der Absender zügig abzuarbeiten, wäre es hilfreich sie öffnen zu dürfen, um den Landesvorstand mitzuteilen worum es darin geht.
|bemerkung=
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
|mitzeichner=
# ???
# ...
|gegner=
# ???
# ...
}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2011-MM-DD|DD.MM.2011]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Antrag]]