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auch gegenüber demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat.
3. Zur Einholung der Bescheinigung der Wahlberechtigung bei Behörden (umgangssprachlich bei Piraten: "Beglaubigung"), muß diesen naturgemäß die Identität des Unterzeichners offenbart werden. Die Mitarbeiter in den Behörden sind selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet.
4. Ich werde keine persönlichen Daten der Unterzeichner in Computersystemen speichern. Sofern ich Unterlagen, wie Strichlisten oder dergleichen führe, werde ich diese nach Abschluß der Sammelaktion vernichten, soweit diese Rückschlüsse auf die genannten Daten zulassen. Nicht mehr benötigte ausgefüllte Formulare werden vernichtet.