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==3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss==
*1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden, '''sofern sich der Vorstand zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit dafür ausspricht'''. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.
*2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
==11. Tätigkeitsbericht==
*Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. '''Der Tätigkeitsbericht muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Kreisvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht umfassten Zeitraumes enthalten.'''
==12. Aufgabenverteilung==